Kanton Luzern schafft Schatzungsgesetz ab

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Staatskanzlei des Kantons Luzern

Die Schatzung der Miet- und Katasterwerte von Grundstücken wird künftig deutlich vereinfacht. Das bisherige Schatzungsgesetz wird aufgehoben und die Bestimmungen für die Immobilienbewertung werden ins Steuergesetz integriert. Die neuen Landwerte orientieren sich stärker am Verkehrswert und können neu parzellenscharf im GIS-Portal mit wenigen Mausklicks eingesehen werden. Der Wert des Gebäudes wird aus dem Gebäudeversicherungswert abgeleitet. Der Schatzungszyklus wird neu auf fünf Jahre festgelegt. Bei gleichbleibendem Steueraufkommen ermöglicht die neue Schatzungsmethode jährliche Einsparungen von rund 1,5 Millionen Franken.

Die Vereinfachung des Schatzungswesens, wozu die Abschaffung des Schatzungsgesetzes gehört, war bei politischen Parteien und Verbänden im Vernehmlassungsverfahren weitgehend unbestritten. Neu können natürliche Personen in jeder Steuerperiode sowohl den Kataster- als auch den Mietwert im Rahmen der Einkommens- und Vermögenssteuerveranlagung anfechten. Im Regelfall entfällt ein Augenschein vor Ort. Der Kanton Luzern betritt damit kein Neuland. Auch in anderen Kantonen bestehen im Schatzungswesen bereits einfache und regelbasierte Pultschatzungsverfahren.

Kosteneinsparungen durch Vereinfachungen und Verzicht auf Augenschein
Die letzte grössere Teilrevision des Schatzungsgesetzes trat vor 30 Jahren in Kraft. Die Forderung nach einer Vereinfachung ist im Kanton Luzern seit über zehn Jahren ein politisches Thema. Künftig stützt sich die steuerliche Schatzung für den Gebäudeteil auf die Daten der Gebäudeversicherung Luzern (GVL) und für den Landwert auf breitakzeptierte immobilienökonomische Marktdaten ab. Zudem werden die Landwerte neu parzellenscharf im GIS-Portal veröffentlicht. Mit wenigen Mausklicks kann sich damit die Eigentümerschaft volle Transparenz bezüglich den Landwerten verschaffen. Die steuerliche Bewertung erfolgt damit grundsätzlich anhand weniger, in der Regel bereits vorhandener interner und externer Marktdaten. Dies sind etwa der Gebäudeversicherungswert, die Altersentwertung und der auf Marktdaten basierende Landwert. Die Schatzungsmethode wird unter optimaler Nutzung diverser strukturierter Daten und der technischen Möglichkeiten deutlich vereinfacht. Daraus entsteht ein jährliches Kostensparpotenzial von rund acht bis zehn Personaleinheiten oder 1,5 Millionen Franken.

200’000 Grundstücke im Kanton Luzern betroffen
«Wir sind erfreut über die massgeblichen Vereinfachungen der steuerlichen Schatzungspraxis im Interesse der Verwaltungsökonomie und eines attraktiven Wohnstandortes», sagt Finanzdirektor Marcel Schwerzmann. Er ist überzeugt, dass mit der neuen Regelung eine Steigerung der Effizienz und Transparenz im Schatzungsverfahren für die 201’895 Grundstücke (Stand 2018) erfolgt. Neben den Einsparungen bei den Verwaltungskosten ist für den Eigentümer die Schatzung wesentlich transparenter und besser nachvollziehbar. Die verkürzten Schatzungszyklen von fünf Jahren (bisher 15 Jahre) werden aufgrund der hohen Automatisierung nicht zu Mehrkosten in der Verwaltung führen. Dieser neue Schatzungszyklus rechtfertigt es, auf die bisher jährliche Indexierung des Mietwertes zu verzichten. Die steuerlichen Ermässigungen bei selbstgenutztem Wohneigentum von 25 Prozent auf dem Katasterwert und von 30 Prozent auf dem Mietwert bleiben unverändert. Die neue Schatzungsmethode ist auch bestens gewappnet für eine allfällige Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung. Die Abschaffung hätte weder gesetzliche noch technische Anpassungen zur Folge. Sollte die Eigenmietwertbesteuerung tatsächlich abgeschafft werden, würde dies die Vereinfachung des heutigen, aufwändigen Schatzungsverfahrens erst recht rechtfertigen.

Steuerneutrale Umsetzung der neuen Schatzungsmethode
Ob mit der Anwendung der neuen Schatzungsmethode das Steuersubstrat erhalten werden kann, wurde anhand von umfassenden Auswertungen geprüft, indem die resultierenden Kataster- und Mietwerte mit den aktuell gültigen verglichen wurden. Für diese Vergleichsrechnungen wurde aus der Gesamtheit der nichtlandwirtschaftlichen Grundstücke eine repräsentative Auswahl von rund 17’700 Grundstücken getroffen. Die Summe der daraus resultierenden Kataster- und Mietwerte wurde mit der Summe der bestehenden Werte verglichen, was in der Gesamtheit eine fast identische Höhe des Steuersubstrates ergab.

Real- oder Ertragswert massgebend
Nichtlandwirtschaftliche Grundstücke wurden bisher in der Regel aufgrund eines Augenscheins nach der sogenannten Mischwertmethode aus Real- und Ertragswert bewertet. Neu stützt sich die Bewertung, je nach Objektart, entweder auf den Real- oder den Ertragswert, während der Mietwert in Prozenten des Katasterwerts erfolgt. Land- und forstwirtschaftliche Grundstücke werden weiterhin nach den dafür geltenden bundesrechtlichen Vorschriften zum Ertragswert bewertet.

Vorgesehen ist, dass die Gesetzesänderung auf den 1. Januar 2021 in Kraft tritt und alle Objekte gestaffelt im ersten Schatzungszyklus neu bewertet sind.

Anhang
Rechenbeispiel Einfamilienhaus
Botschaft

Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie:

  • Ausgeglichener Finanzhaushalt[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]