Regierungsrat empfiehlt Ablehnung der Gesetzesinitiative Mietrecht

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Der (noch) Regierungsrat des Kantons Luzern im Jahre 2018/19

Vermieter sollen Nachfolgemietern den Mietzins der Vorgänger offenlegen müssen. Dies verlangt der Mieterinnen- und Mieterverband mit der Volksinitiative «Fair von Anfang an, dank transparenter Vormiete!». Der Regierungsrat empfiehlt dem Kantonsrat die Ablehnung der Initiative mit Blick auf bereits bestehende gesetzliche Regelungen und den bürokratischen Mehraufwand.

Ab einem bestimmten Leerwohnungsbestand sollen Vermieter bei Neumieten den Mietzins der Vormieter offenlegen müssen. Diese sogenannte Formularpflicht verlangt der Mieterinnen- und Mieterverband Luzern mit der Volksinitiative «Fair von Anfang an, dank transparenter Vormiete!».

Die Einführung der Formularpflicht wurde im Kanton Luzern bereits 2013 diskutiert. Damals lehnte der Luzerner Kantonsrat eine entsprechende Motion ab – mit der Begründung, dass bereits eine Lösung bestehe und die geringe Wirkung den administrativen Mehraufwand nicht rechtfertigen würde. Auf Bundesebene wurde 2016 über die landesweite Einführung der Formularpflicht anlässlich der Revision des Mietrechts im Obligationenrecht debattiert. Sowohl der National- als auch der Ständerat traten nicht auf die Revision des Mietrechts ein. Die Räte kritisierten unter anderem den unverhältnismässigen Verwaltungsaufwand für die Vermieter.

Der Regierungsrat kann jederzeit ein Obligatorium verfügen
Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat den Entwurf eines Kantonsratsbeschlusses und empfiehlt die Volksinitiative «Fair von Anfang an, dank transparenter Vormiete!» ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung. Er begründet seinen Antrag damit, dass die sogenannte Formularpflicht im Schweizerischen Obligationenrecht im Fall von Wohnungsmangel vorgesehen ist. Der Kanton Luzern hat diese Kann-Vorschrift ins kantonale Recht übernommen. Im Fall von Wohnungsmangel könnte die Formularpflicht für das ganze Kantonsgebiet oder Teile davon vorgeschrieben werden. Von diesem Obligatorium wurde bisher noch nie Gebrauch gemacht. Weiter verweist der Regierungsrat auf die Zunahme an leerstehenden Mietwohnungen im Kanton Luzern sowie auf die tendenziell sinkenden Mietzinse. Zudem hält er fest, dass der verlangte Automatismus zu einem unnötigen bürokratischen Mehraufwand führen würde.

Anhang
Botschaft

Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie:

  • Gestalteter Gesellschaftswandel[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]