Urner Kantonalbank – gemeinsamer Prozess mit den Urner Gemeinden soll Lösungen bringen

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Panorama Urnersee

Die Konsultation des Regierungsrats zur Distributionsstrategie 2021 (DS 2021) der Urner Kantonalbank (UKB) als Teil der Strategie 2021 (Gesamtstrategie) hat nachträglich stattgefunden. Der Bankrat der UKB hat dem Regierungsrat somit die Strategie 2021 wie auch die DS 2021 dargelegt und der Regierungsrat hat im Rahmen seiner Zuständigkeit dazu Stellung genommen. Der Regierungsrat steht hinter der Strategie 2021 und ist der Ansicht, dass der Bankrat zielführende Entscheide getroffen hat. Auch kann er die DS 2021 als Teil der Gesamtstrategie der UKB nachvollziehen. Im Rahmen des Konsultationsprozesses haben der Regierungsrat und der Bankrat der UKB die deutliche Reaktion der Bevölkerung aufgenommen und eine gemeinsame Arbeitsgruppe eingesetzt. Darin sind auch Gemeinden vertreten. Die Arbeitsgruppe soll in sogenannten «Denkräumen» einen Lösungsfächer über die eigentliche Distributionsstrategie und die damit zusammenhängenden Bankdienstleistungen hinaus erarbeiten. Mehrere Veranstaltungen haben bereits stattgefunden. Erste Resultate und das weitere Vorgehen werden am 9. Mai 2019 an einer Medienkonferenz vorgestellt.

Der Regierungsrat hat sich im Rahmen des Konsultationsverfahrens ein umfassendes Bild über die Herausforderungen der UKB gemacht. Dazu gehören die rasch voranschreitende Entwicklung durch die Digitalisierung, aber auch verschärfte Auflagen des Regulators, das Tiefzinsniveau, die wachsende Konkurrenz und das veränderte Kundenverhalten. Mit der Strategie 2021 will die Urner Kantonalbank auf die beschleunigte Entwicklung reagieren. Mit der Strategie will die Kantonalbank weiterhin Garant für Wachstum und Prosperität im Kanton sein.

Der Regierungsrat erachtet die Vorgabe der Eigentümerstrategie nach der nachträglich durchgeführten Konsultation als erfüllt. Es obliegt letztlich dem Bankrat der UKB, im Rahmen seiner Zuständigkeit konkrete Optimierungen an der DS 2021 zu erarbeiten und in die Umsetzung einfliessen zu lassen. Diesbezüglich erwartet der Regierungsrat wertvolle Impulse aus dem Prozess «Denkräume».

Im Rahmen der «Denkräume» sollen vor allem auch die Anliegen der Urner Gemeinden aufgenommen werden. Die «Denkräume» sollen den aktuellen Herausforderungen der Bank, des Kantons als Eigentümer sowie der Gemeinden ganzheitlich Rechnung tragen. Letztlich soll für die Urner Kantonalbank die Grundlage geschaffen werden um die Distributionsstrategie 2021 zu optimieren und gleichzeitig den Anliegen der Regionen und der Kundschaft der UKB gerecht zu werden.

Beantwortung zweier Vorstösse

Der Regierungsrat hat zudem zwei landrätliche Vorstösse zur Urner Kantonalbank beantwortet. Er empfiehlt dem Landrat, die Motion der SVP-Fraktion (Christian Schuler, Erstfeld), zur Strategie der Urner Kantonalbank nicht erheblich zu erklären. Der Regierungsrat sieht keinen Grund um die Bankspitze abzuberufen. Es drängt sich auch nicht auf, den volkswirtschaftlichen Auftrag an die UKB neu zu definieren.

Die Parlamentarische Empfehlung Claudia Gisler, Bürglen, zur Neuausrichtung des Geschäftsstellennetzes und zur Modernisierung der Vertriebsstrategie der Urner Kantonalbank empfiehlt der Regierungsrat teilweise zu überweisen. Der Regierungsrat will die Neuausrichtung der UKB nicht direkt mit der Lösungsfindung mit den betroffenen Gemeinden verknüpfen. Er teilt aber die Ansicht der Erstunterzeichnerin, wonach die Bankleitung die Notwendigkeit der aufgezeigten Massnahmen öffentlich aufzeigen soll, wie sie der «gesamtwirtschaftlichen Entwicklung des Kantons» dienen will.

Für die Landratssession vom 22. Mai 2019 sind nebst den beiden Vorstössen auch das Jahresergebnis, der Geschäftsbericht und die Gewinnverwendung der Urner Kantonalbank 2018 im Landrat traktandiert. Die traktandierten Dokumente und die Antworten auf die beiden Vorstösse sind im Internet veröffentlicht.

Link zur Landratssession vom 22. Mai 2019 (Traktanden 2.4, 4.1 und 4.2)