Regierungsrat steht der Digitalisierung öffentlicher Urkunden positiv gegenüber.Der Bundesrat strebt eine Digitalisierung der öffentlichen, privatrechtlichen Beurkundungen und Beglaubigungen an. Zu diesen Dokumenten gehören unter anderem Grundstückübertragungen, Erbverträge oder Testamente. Nach heute geltendem Recht muss das Original einer öffentlichen Urkunde als physisches Papierdokument erstellt und als solches auch archiviert werden. Der Bundesrat schlägt nun vor, den konsequenten Schritt zur vollständigen elektronischen öffentlichen Beurkundung zu vollziehen und zugleich ein zentrales digitales Urkundenregister zu schaffen. Der Luzerner Regierungsrat begrüsst den Wechsel vom physischen zum elektronischen Original für öffentliche Urkunden. Die konsequente Digitalisierung sei eine unabdingbare und überfällige Voraussetzung für einen medienbruchfreien Geschäftsverkehr, vor allem auch im Grundbuchwesen. Der Regierungsrat verweist in seiner Stellungnahme auf eine vergleichbare Regelung im Bereich Handelsregister, die sich in der Praxis bewährt habe.
Kurse für Volksschullehrpersonen finden 2022 in Luzern statt
Rund 2000 Volksschullehrpersonen aus der ganzen Schweiz besuchen jeweils in den ersten beiden Wochen der Sommerferien die traditionellen Sommerkurse. Diese werden seit über 125 Jahren vom Verein Schule und Weiterbildung Schweiz (SWCH) organisiert und finden jedes Jahr an einem anderen Ort statt. 2022 ist Luzern Austragungsort. Da die Kurse in den Sommerferien stattfinden, können die Räume der Kantonsschule Alpenquai genutzt werden. Das letzte Mal waren die SWCH-Kurse 2014 in Luzern.
Regierungsrat weist auf offene Fragen beim überarbeiteten Sachplan Fruchtfolgeflächen hin
In seiner Vernehmlassungsantwort zum Sachplan Fruchtfolgeflächen (FFF) des Bundes begrüsst der Luzerner Regierungsrat die Bestrebungen zum Schutz der Fruchtfolgeflächen sowie die Überarbeitung des Sachplans Fruchtfolgeflächen. Er unterstützt die darin enthaltenen Präzisierungen. Allerdings blieben in der Anhörungsversion zentrale Fragen ungeklärt, die für den wirksamen Schutz der Fruchtfolgeflächen und den Vollzug der Massnahmen wichtig seien, so der Regierungsrat. Dazu gehöre insbesondere die Frage, wie mit Fruchtfolgeflächen umzugehen sei, die unter dem bisherigen Sachplan festgelegt wurden, tatsächlich aber gar keine Fruchtfolgeflächen-Qualität aufweisen. Ebenso zentral sei die Frage der Finanzierung der Datenerhebung, insbesondere der aus Kantonssicht zwingenden Mitfinanzierung durch den Bund. Diese Fragen seien vor der Verabschiedung des überarbeiteten Sachplans Fruchtfolgeflächen zu klären, hält der Regierungsrat in seiner Antwort fest.
Anhang
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