Am 19. Mai 2019 finden der zweite Wahlgang der Luzerner Regierungsratswahlen und die kantonale Abstimmung über die Aufgaben- und Finanzreform 18 (AFR 18) statt. Das Regierungsgebäude steht am Wahl- und Abstimmungssonntag den Medienschaffenden, den Vertreterinnen und Vertretern der Parteien und interessierten Bürgerinnen und Bürgern offen.
Im Kanton Luzern werden am 19. Mai 2019 die zwei noch vakanten Regierungsratssitze für die Legislaturperiode 2019-2023 vergeben. Am Wahl- und Abstimmungssonntag ist das Regierungsgebäude für politisch Interessierte und Medienschaffende geöffnet.
• Türöffnung für Medienschaffende: 11.30 Uhr (Hintereingang benützen)
• Türöffnung für die Öffentlichkeit: 12 Uhr (Haupteingang, Bahnhofstrasse 15)
• Erste Kandidatenstimmen: ab ca. 12 Uhr, provisorische Endresultate ca. 14.15 Uhr
• Provisorische Endergebnisse kantonale Abstimmungsvorlage ca. 14.15 Uhr, eidgenössische Vorlagen ca. 13.15 Uhr
Die eintreffenden Resultate zu den Regierungsratswahlen und den Abstimmungsvorlagen werden im Lichthof des Regierungsgebäudes fortlaufend auf einer Grossleinwand gezeigt und auf www.wahlen.lu.ch aufgeschaltet. An der Bar werden Getränke und Snacks angeboten.
Ausgangslage Regierungsratswahlen
Im ersten Wahlgang haben Guido Graf (CVP, bisher), Reto Wyss (CVP, bisher) und Fabian Peter (FDP, neu) das absolute Mehr erreicht. Für die beiden noch nicht vergebenen Sitze sind bis Ablauf der Einreichungsfrist Wahlvorschläge für drei Personen eingegangen:
• Marcel Schwerzmann (parteilos, bisher)
• Paul Winiker (SVP, bisher)
• Korintha Bärtsch (Grüne, neu)
Im zweiten Wahlgang sind die beiden Kandidierenden mit der höchsten Stimmenzahl gewählt (relatives Mehr). Resultate zum ersten Wahlgang finden Sie unter www.wahlen.lu.ch
Abstimmung AFR 18
Die Luzerner Stimmberechtigten befinden am 19. Mai 2019 zudem über die Aufgaben- und Finanzreform 18 (AFR 18). Im Zentrum steht die Neuregelung der Finanzierung von zwei wichtigen Aufgaben: Kanton und Gemeinden teilen sich neu die Kosten der Volksschulbildung im Verhältnis 50:50, und der Kanton übernimmt den Grossteil der Kosten des Hochwasserschutzes (Mitteilung vom 15. April 2019).
Weiter stehen mit dem Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) und dem Bundesbeschluss über die Übernahme der EU-Richtlinie 2017/853 zur Änderung der EU-Waffenrichtlinie (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) zwei eidgenössische Vorlagen zur Abstimmung (mehr Infos unter folgendem Link).
Arbeitsplätze für Medienschaffende
Für die Medienschaffenden sind die Kommissionszimmer I und II reserviert. Sollten Medienschaffende für den zweiten Wahlgang weitere Bedürfnisse bezüglich Infrastruktur haben, teilen Sie uns diese bitte bis am Freitag, 3. Mai 2019 mit (siehe Kontakt).
Medienschaffende, die einen Internetzugang benötigen, melden sich bis am Freitag, 10. Mai 2019 mit Namen, Vornamen und persönlicher E-Mail-Adresse bei information@lu.ch. Für den Wahltag wird ein Gast-Account für das WLAN im Regierungsgebäude erstellt.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]