ikr: Neuregelung Staat und Kirche – Stellungnahme der Regierung verabschiedet

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Vaduz (ots/ikr) – Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 4. Dezember 2012 die Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung der Vorlage zur Neuregelung des Verhältnisses zwischen Staat und Religionsgemeinschaften verabschiedet. „Mit der Schaffung des Religionsgemeinschaftengesetzes wird ein wesentlicher Schritt auf dem Weg der Entflechtung von Staat und Kirche vollzogen“, betont Regierungschef Klaus Tschütscher.

Eintreten auf Vorlage unbestritten

Die erste Lesung der Vorlage durch den Landtag fand am 22. November 2012 statt. Im Rahmen der ersten Lesung wurde die Vorlage von den Landtagsabgeordneten durchwegs begrüsst; ein Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.

Deckelung der Mandatssteuer wird gestrichen

Von mehreren Landtagsabgeordneten wurde anlässlich der ersten Lesung die Deckelung der Mandatssteuer in Frage gestellt. Die Regierung hat diese Frage nochmals geprüft und ist zum Schluss gekommen, dass die Deckelung bei vier Millionen Franken dem System der Mandatssteuer widerspricht. Der Höchstbetrag für die Mandatssteuer wurde daher aus dem Gesetzestext gestrichen.

Religionsmündigkeit mit 16 Jahren

Im Landtag wurde auch die Frage, ob die Religionsmündigkeit mit dem vollendeten vierzehnten oder dem vollendeten sechzehnten Lebensjahr einsetzen soll, ausführlich diskutiert. Die Regierung schlägt in ihrer Stellungnahme vor, dass die Religionsmündigkeit mit dem vollendeten sechzehnten Lebensjahr einsetzen soll.

Religionsunterricht im bisherigen Umfang

Im Bereich des Religionsunterrichts soll das bisherige Angebot im selben Umfang aufrechterhalten bleiben. „Der Religionsunterricht auf Primarschulebene soll weiterhin als ordentliches Unterrichtsfach und auf Sekundarschulebene weiterhin als Wahlpflichtfach angeboten werden“, erläuterte Regierungschef Klaus Tschütscher.

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Über Leonard Wüst

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