Kommission stimmt dem Sonderkredit Fluhmühle Luzern und der Immobilienstrategie zu

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Luzerner Staatskanzlei

Die Kommission Verkehr und Bau des Luzerner Kantonsrates stimmt dem Sonderkredit von 20,1 Millionen Franken für die Änderung der Kantonsstrasse K 13 im Abschnitt Fluhmühle zu. Ebenso nimmt die Kommission die Immobilienstrategie zustimmend zur Kenntnis. Sie überweist zwei Bemerkungen und einen Auftrag.

Die Kommission Verkehr und Bau (VBK) stimmt dem Dekret über einen Sonderkredit zur Änderung der Kantonsstrasse K 13 von der Fluhmühle bis und mit Einmündung Lindenstrasse in der Stadt Luzern (B 156) grossmehrheitlich zu. Die Notwendigkeit des Projekts sei unbestritten, da es Teil des Gesamtverkehrskonzeptes Luzern Nord ist, so die Kommission. Die SBB-Überführung Fluhmühle ist zudem stark sanierungsbedürftig. Diskutiert wurden in der Kommission die enthaltenen Vorinvestitionen in der Höhe von rund 1,7 Millionen Franken für eine spätere Realisierung der Fluhmühlebrücke aus dem Grossprojekt Spange Nord. Eine Minderheit wollte die Realisierung aufschieben, bis das laufende Variantenstudium zur Spange Nord abgeschlossen ist. Denn erst dann ist klar, ob die Fluhmühlebrücke gebaut wird oder nicht. Die Mehrheit der VBK gewichtet die plangemässe Umsetzung des Gesamtkonzeptes gemäss Bauprogramm jedoch stärker. Sie will keine Verschiebung. Die Kommission erwartet jedoch, dass die Erkenntnisse aus dem Variantenstudium in die Detailplanung einfliessen und die Niveauerhöhung nur soweit erfolgt, als sie tatsächlich nötig ist.

Immobilienstrategie einstimmig gutgeheissen
Den Kantonsratsbeschluss über die Kenntnisnahme der Immobilienstrategie des Kantons Luzern (B 155) heisst die VBK einstimmig gut. Die umfassende und aufschlussreiche Auslegeordnung überzeugte. Die Kommission teilt die formulierten Zielsetzungen. Mit zwei Bemerkungen und einem Auftrag betont die VBK einzelne Aspekte. So hält sie fest, dass ein CO2-neutraler Gebäudepark mit der Möglichkeit von Kompensationsmassnahmen im Luzerner Wald als Ziel definiert werden muss. Wenn mit der CO2-Bindung ernst gemacht werden soll, sei Holz ein zentraler Faktor, so die Kommission. Weiter wird die Forderung unterstrichen, dass momentan nicht benötigte Immobilien grundsätzlich im Baurecht oder als Realersatz abzugeben seien. Es gelte zum Landbesitz des Kantons Sorge zu tragen. Im Sinne eines Auftrags verlangt die Kommission, dass der Regierungsrat bei Neubauten oder umfassenden Gebäudesanierungen den Einsatz von Holz als Baustoff und Energieträger prüft, wo es möglich und sinnvoll ist. Keine Mehrheit fand ein Auftrag, wonach die Finanzierung des Campus Horw ohne Auslagerung an eine Immobilien-AG sicherzustellen sei.

Die VBK hat die Geschäfte unter dem Vorsitz von Pius Kaufmann (CVP, Wiggen) vorberaten. Sie werden voraussichtlich in der Juni-Session 2019 des Luzerner Kantonsrats behandelt.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]