Im Zusammenhang mit der Umsetzung der parlamentarischen Initiative «Ehe für alle» hat die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates den Kantonen einen Vorentwurf zur Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches und des Partnerschaftsgesetzes zur Vernehmlassung unterbreitet. Der Luzerner Regierungsrat begrüsst im Grundsatz die Öffnung der Ehe. Er regt in seiner Stellungnahme an das Bundesamt für Justiz jedoch an, von einer Öffnung für alle Paare zu sprechen und weist auf weitere Punkte im Vorentwurf hin, die angepasst werden sollten. Insbesondere beim Abstammungsrecht äussert der Regierungsrat Bedenken und schlägt vor, dies nicht im Zivilgesetzbuch, sondern in einer separaten Gesetzesvorlage zu regeln. In Bezug auf das Partnerschaftsgesetz vermisst der Regierungsrat konkrete Aussagen über Namensführung und Bürgerrecht, wenn eine Partnerschaft in eine Ehe umgewandelt wird. Für die betroffenen Personen, aber auch für die Zivilstandsbehörden sind rechtliche Klarheit von grosser Wichtigkeit, hält er in seiner Stellungnahme fest. Im Weiteren verweist der Regierungsrat auf Lücken und Unstimmigkeiten, die sich bei einer Anpassung des Zivilrechtgesetzbuches und des Partnerschaftsgesetzes im Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht ergeben könnten.
Anhang
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