Bern (ots) – Immer häufiger werden Aufträge an ausländische Subunternehmer vergeben und immer krassere Lohndumpingfälle kommen ans Licht. Mit der heutigen Gesetzesgrundlage ist es de facto unmöglich, die dumpenden Subunternehmer zu belangen. Der Nationalrat hat heute den Ernst der Situation erkannt und die Solidarhaftung in Subunternehmerketten verstärkt.
Zwar hat Travail.Suisse von Beginn an die Maximalvariante des Bundesrates favorisiert. Doch auch mit der heute beschlossenen Mittelvariante mit Kettenhaftung verbessert sich die Möglichkeit für eine wirksame Bekämpfung von Missbräuchen in Subunternehmerketten. Dem Generalunternehmen kann es in Zukunft nicht mehr egal sein, an wie viele Subakkord-anten die Aufträge weiter vergeben werden, weil er für Lohndumping in Subunternehmer-ketten gerade stehen muss. Die schädliche Dumpingspirale wird gebremst.
Der heutige Entscheid hilft mit, das Vertrauen der Arbeitnehmenden in den bilateralen Weg zu stärken und die Voraussetzungen für zukünftige Volksabstimmungen – voraussichtlich im Jahr 2014 über die Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien und im Jahr 2015 über die Einwanderungsinitiativen – zu verbessern.