Am ersten Sessionstag der neuen Legislatur wurden die Kantonsrätinnen und Kantonsräte vereidigt. Der Rat hat Josef Wyss (CVP) aus Eschenbach zum Kantonsratspräsidenten für die Amtsdauer 2019/2020 gewählt.
Der Luzerner Kantonsrat hat Josef Wyss (CVP) aus Eschenbach zum Kantonsratspräsidenten 2019/2020 gewählt. Er erhielt 90 von 119 Stimmen. Ylfete Fanaj (SP) aus Luzern amtet als Vizepräsidentin. Sie wurde mit 91 Stimmen gewählt.
Weiter hat der Kantonsrat die Mitglieder der ständigen Kommissionen gewählt. Die Kommissionszusammensetzung finden Sie hier.
Wasserbaugesetz per Januar 2020 in Kraft
Am ersten Tag der Juni-Session 2019 hat das Parlament unter anderem folgende Geschäfte behandelt:
– Der Luzerner Kantonsrat hat der Totalrevision des Wasserbaugesetzes zugestimmt. Neu liegen der bauliche Gewässerunterhalt und der Wasserbau in der Zuständigkeit des Kantons – bislang waren die Gemeinden daran beteiligt. Damit will der Kanton den Hochwasserschutz besser garantieren. Mit der neuen Regelung werden die Gemeinden um 21 Millionen Franken entlastet. Das Parlament hat in der zweiten Beratung eine Ergänzung der vorberatenden Kommission gutgeheissen, wonach bauliche Massnahmen so zu gestalten sind, dass nicht nur Hochwasser, sondern auch Niedrigwasser mitberücksichtigt werden. Die Gesetzesänderung soll per 1. Januar 2020 in Kraft treten.
– Der Luzerner Kantonsrat hat der Steuergesetzrevision 2020 in zweiter Beratung zugestimmt. Damit wird eine Reihe von national bereits beschlossenen Gesetzen in kantonales Recht überführt – so etwa die am 19. Mai 2019 vom Volk angenommene Steuerreform des Bundes (STAF). Weiter beinhaltet die Vorlage für kantonale Steuerarten konkrete Umsetzungs- und zusätzliche Begleitmassnahmen, zum Beispiel für die Gewinn-, Kapital-, Einkommens- und Vermögenssteuer. Die Steuergesetzrevision ist zudem Teil der Gegenfinanzierung der Aufgaben- und Finanzreform 2018 (AFR 18), der die Luzernerinnen und Luzerner ebenfalls am 19. Mai 2019 zugestimmt haben.
– Die Schatzung der Miet- und Katasterwerte von Grundstücken soll künftig vereinfacht werden. Der Luzerner Kantonsrat hat den entsprechenden Änderungen in erster Beratung zugestimmt. Das bisherige Schatzungsgesetz soll aufgehoben und die Bestimmungen für die Immobilienbewertung sollen ins Steuergesetz integriert werden. Künftig sollen sich die neuen Landwerte stärker am Verkehrswert orientieren. Sie können neu parzellenscharf im Geoinformations-Portal auf der Webseite des Kantons Luzern mit wenigen Mausklicks eingesehen werden. Der Wert des Gebäudes wird aus dem Gebäudeversicherungswert abgeleitet. Der Schatzungszyklus soll neu auf fünf Jahre (bisher 15 Jahre) festgelegt werden. Bei gleichbleibendem Steueraufkommen ermöglicht die neue Schatzungsmethode jährliche Einsparungen von rund 1,5 Millionen Franken. Für die Eigentümerinnen und Eigentümer wird die Schatzung transparenter und besser nachvollziehbar.
– Die revidierte Fassung des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes (RPG) verpflichtet die Kantone, bei Einzonungen von Grundstücken zu Bauland mindestens 20 Prozent des daraus entstehenden Mehrwerts abzuschöpfen. Die Grenze, ab der für Mehrwerte eine Abgabe zu erheben ist, soll im Kanton Luzern unter Beachtung eines Bundesgerichtsurteils gesenkt werden. Bisher beträgt diese 100`000 Franken. Ob die Grenze künftig bei 50`000 Franken oder 30`000 Franken liegen soll, darüber ist der Kantonsrat uneinig. Ein entsprechender Antrag geht für die zweite Beratung zurück in die vorberatende Kommission.
– Der Luzerner Kantonsrat hat den Jahresbericht 2018 des Kantons Luzern genehmigt. Die Erfolgsrechnung des Kantons schliesst mit einem Ertragsüberschuss von 67,5 Millionen Franken ab, insgesamt um 118,9 Millionen Franken besser als budgetiert. Die Hauptgründe für die deutliche Verbesserung sind höhere Steuererträge, die hohe Ausgabendisziplin und die Doppelzahlung der Schweizerischen Nationalbank (SNB). Der Ertragsüberschuss wird als Reserve dem Ausgleichskonto zugeführt, um Schwankungen abzufedern, das Risiko von Sparpaketen zu minimieren und für künftige demographische Entwicklungen vorsorgen zu können.
–