Krebstherapien erhöhen das Risiko für Unfruchtbarkeit. Massnahmen zum Erhalt der Fruchtbarkeit müssen Betroffene selbst bezahlen. Die Krebsliga Schweiz hat in Zusammenarbeit mit medizinischen Fachgesellschaften einen Antrag auf Kostenübernahme gestellt – und freut sich, dass dieser nun angenommen worden ist.
Viele Krebstherapien sind so aggressiv, dass sie die Fruchtbarkeit von Patientinnen und Patienten in Mitleidenschaft ziehen können. Im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung ist etwa die Schwangerschaftsrate von jungen Frauen nach einer Krebserkrankung an der Brust, am Muttermund oder an den Eierstöcken um mehr als die Hälfte verringert. Keine eigenen Kinder bekommen zu können, ist für viele junge Krebspatientinnen und -patienten eine schwerwiegende Spätfolge der Krebsbehandlung. Wie aus den zahlreichen Beratungsgesprächen der kantonalen Krebsligen hervorgeht, empfinden viele Betroffene ihre Unfruchtbarkeit als eine beträchtliche Einschränkung ihrer Lebensqualität.
Das Problem der Infertilität ist – aufgrund der medizinischen Fortschritte in der Behandlung von Krebsleiden – für eine immer grössere Zahl von Krebsbetroffenen von Bedeutung: Schätzungen zufolge hat ungefähr ein Drittel der gut 1000 Jugendlichen und jungen Erwachsenen (im Alter von unter 40 Jahren), die jedes Jahr neu an einer der fertilitätsgefährdenden Krebsarten erkranken, Bedarf an Massnahmen zur Erhaltung der Fruchtbarkeit. Grundsätzlich stehen der Fortpflanzungsmedizin mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Meist geht es darum, Geschlechtszellen – also Eizellen bei Frauen und Spermien bei Männern – noch vor Beginn der Behandlung zu entnehmen, bei sehr tiefen Temperaturen einzufrieren und so die Zellen langfristig zu erhalten oder zu konservieren.
Diese so genannte Kryokonservierung gehört nicht zu den Pflichtleistungen in der Grundversicherung. Deshalb müssen die Betroffenen, die diese Massnahme in Anspruch nehmen wollen, die Kosten selber tragen. Die Krebsliga Schweiz hat Ende 2018 – in Zusammenarbeit mit Dr. Tamara Diesch, Prof. Michael von Wolff, der Schweizerischen Gesellschaft für Reproduktionsmedizin und weiteren medizinischen Fachgesellschaften – bei der Eidgenössischen Kommission für allgemeine Leistungen und Grundsatzfragen (ELGK) einen Antrag zur Kostenübernahme durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung eingereicht. Nun hat das Eidgenössische Departement des Inneren entschieden, dem Antrag stattzugeben: Wie das Bundesamt für Gesundheit auf seiner Webseite bekanntgibt, werden ab dem 1. Juli 2019 die Kosten für eine Kryokonservierung während fünf Jahren von Ovarialgewebe, Eizellen oder Spermien übernommen. Die kantonalen Krebsligen und die Krebsliga Schweiz sind über diesen Entscheid erfreut.
Der Erfahrungsbericht schildert, wie die Eizellentnahme einer jungen Krebspatientin hilft, an ihrem Kinderwunsch festzuhalten.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]