Die Finanzdirektion hat die Urner Einwohnergemeinden am Mittwoch, 26. Juni 2019 zur alljährlichen Informations- und Diskussionsrunde in den Landratssaal des Rathauses eingeladen. Dabei wurden folgende Themen erörtert:
Finanzlage Kanton Uri
Mit dem Rückblick auf die guten Finanzkennzahlen des Kantons 2013 bis 2018 eröffnet der Finanzdirektor Urs Janett die Gemeindetagung Finanzen 2019. Der Rechnungsabschluss des Kantons 2018 ist höchst erfreulich. Nebst positiven Sondereffekten haben insbesondere das kontinuierliche Wachstum der Fiskalerträge aber auch die tieferen Personalaufwendungen dazu beigetragen. Der Finanzdirektor wies jedoch darauf hin, dass die Herausforderung der rückläufigen Ressourcenausgleichserträge des Bundes und der Mittelabfluss durch Grossinvestitionen noch bevorstehen. Der Abbau des Nettovermögens habe eingesetzt, wenn auch etwas verzögert und leicht moderater. Mit dem neuen Gesetz zum Haushaltgleichgewicht des Kantons Uri, das seit 1. Januar 2019 in Kraft ist, stehe ein zukunftsorientiertes Steuerungsinstrument zur Verfügung. Insgesamt beurteilt der Finanzdirektor die Finanzlage auf Kantons- und Gemeindeebene als positiv.
Finanz und Lastenausgleich
Zum Stand und dem weiteren Vorgehen des Projektes «Überarbeitung des kantonalen Finanz- und Lastenausgleichs in Zusammenarbeit mit den Urnern Gemeinden» informierte Generalsekretär Rolf Müller. Im Weiteren erläuterte er das Berechnungsmodell für Fusionsbeiträge und informierte über die vorgesehene Einbindung der Gemeinden beim Wirkungsbericht 2020 zum Finanz- und Lastenausgleich. Zum Abschluss dieses Themenbereichs zeigte der Generalsekretär die Zusammenhänge der Entwicklung der Steuer- und Ressourcenausgleichserträge auf.
Steuervorlage 2019 (Umsetzung Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung STAF)
Damit die kantonalen Gesetzesänderungen zeitgleich mit dem geänderten Bundesrecht auf den 1. Januar 2020 in Kraft treten können, besteht für die Steuerreform 2019 ein enger Zeitplan. Das Kernstück bildet die Aufhebung von Steuerprivilegien für Unternehmen. Im Gegenzug stehen den Kantonen neue obligatorische und fakultative Massnahmen für eine bedürfnisgerechte Umsetzung des Nachvollzugs von Bundesrecht zur Verfügung.
Ziel der Umsetzung der STAF in Uri ist die Stärkung der Standortattraktivität durch eine gezielte Gewinnsteuersenkung, damit Uri schweizweit und international als attraktiver Wohn-, Lebens- und Wirtschaftsraum wahrgenommen wird. Die Auswertungsergebnisse der Vernehmlassung zeigten, dass die allgemeine Stossrichtung des Regierungsrats unterstützt wird. Das Mass der Gewinnsteuersenkung, die fehlende Kompensation der Steuerausfälle bei den Gemeinden und die Höhe der Dividendenbesteuerung kristallisierten sich als strittige Punkte. Die Stellungnahmen sind in die Teilrevision eingeflossen. Der Landrat hat am 19. Juni 2019 mit grossem Mehr eine ausgewogene Abstimmungsvorlage zu Handen der Volksabstimmung verabschiedet. Das Urner Volk wird am 20. Oktober 2019 darüber abstimmen.
Steuervorlage 2020 (Quellensteuern)
Der Kanton ist verpflichtet, die Quellenbesteuerung auf den 1. Januar 2021 dem kürzlich geänderten Bundesrecht anzupassen. Der Regierungsrat nimmt diese Vorlage zum Anlass, den Quellensteuervollzug beim Kanton auf den gleichen Zeitpunkt hin zu zentralisieren. Bereits im Zusammenhang mit dem Projekt URTax wurde beschlossen, die Bearbeitung der Quellensteuer von den Gemeinden zum Kanton zu verschieben. Diese Aufgabenverschiebung wurde von den Gemeinden gewünscht und wird personelle Anpassungen bei den Gemeinden und beim Kanton nach sich ziehen. Die Vernehmlassung zur Steuervorlage 2020 dauert bis 13. September 2019.
Digitalisierung Steuerprozesse natürliche Personen
Die Digitalisierung des Steuerprozesses sieht in erster Linie die Einführung einer elektronischen Steuererklärung vor. Die elektronische Verarbeitung dieser Steuerdaten bedingt eine Anpassung der bestehenden Software und die Erweiterung um das «elektronische Steuerdossier». Gleichzeitig wird – für die in Papierform eintreffenden Steuerdokumente – eine Scanning-Lösung eingeführt. Mit der Digitalisierung verfolgt der Regierungsrat zum einen das Ziel, den Bürgerinnen und Bürgern eine benutzerfreundliche Steuerlösung anzubieten und zum anderen der Verwaltung eine vollständig digitale Datenverarbeitung zur Verfügung zu stellen. Im Vordergrund steht die Beschleunigung der Prozesse durch die (Teil-)Automatisierung einzelner Arbeiten. Für die Projektumsetzung sind rund Fr. 1‘740‘000 erforderlich. Der damit verbundene Verpflichtungskredit wird dem Volk am 20. Oktober 2019 zur Abstimmung vorgelegt. Die Umsetzung soll bis im Jahr 2024 in Teilprojekten schrittweise erfolgen.
Die gezeigten Folien sind im Internet unter https://www.ur.ch/