Vaduz (ots/ikr) – Der Landtag wird in seiner Sitzung vom 19.-21. Dezember 2012 den Bericht und Antrag der Regierung zum Fakultativprotokoll betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie behandeln. Das Fakultativprotokoll stellt eine Ergänzung und Weiterführung des UNO-Übereinkommens über die Rechte des Kindes dar. Letzteres ist 1996 für Liechtenstein in Kraft getreten.
Mit dem Fakultativprotokoll wird die kommerzielle Ausbeutung von Kindern, d.h. die Ausbeutung gegen eine Gegenleistung oder Zahlung im weiteren Sinne, bekämpft. Die nationale Strafgesetzgebung hat daher gewissen Minimalanforderungen zu genügen: Sie muss den Handel mit Kindern, die Vermittlung illegaler Adoptionen, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie verbieten und angemessene Strafen vorsehen. Weitere wichtige Elemente des Fakultativprotokolls sind die Verpflichtungen zur internationalen Kooperation bei der Ermittlung und Strafverfolgung sowie zum Schutz der Opfer im Strafverfahren. In Liechtenstein sind zur Umsetzung des Fakultativprotokolls keine Rechtsanpassungen erforderlich, da die erforderlichen Bestimmungen bereits im innerstaatlichen Recht vorhanden sind. Mit der Sexualstrafrechtsrevision aus dem letzten Jahr wurden die Voraussetzungen für die Ratifikation des Fakultativprotokolls zur Gänze geschaffen.
Liechtenstein setzt somit seine Bemühungen zum Schutz von Kindern und zur Stärkung der Kinderrechte konsequent fort.