Das neue Bundesgesetz über Geldspiele ist seit 1. Januar 2019 in Kraft. Die Kantone sind gehalten, innert zwei Jahren ihre gesetzlichen Regelungen anzupassen, um den Vollzug sicherzustellen. Der Regierungsrat legt dem Parlament eine entsprechende Botschaft für ein kantonales Einführungsgesetz vor.
Am 10. Juni 2018 hat das Schweizer Stimmvolk das neue Geldspielgesetz angenommen. In der Folge führte der Luzerner Regierungsrat das Vernehmlassungsverfahren zum kantonalen Einführungsgesetz Bundesgesetz über Geldspiele (EGBGS) durch. Dieses stellt den Vollzug des Bundesrechts auf der Ebene Kanton sicher und tritt anstelle des Gesetzes über die Lotterien, die gewerbsmässigen Wetten und den gewerbsmässigen Handel mit Prämienlosen vom 12. Mai 1986 (SRL Nr. 991). Vorgesehen ist, dass der Kanton Luzern die im Bundesgesetz neu vorgesehenen Pokerturniere zulässt, da es sich um ein Kleinspiel mit wenig Suchtpotential handelt.
Die Vorlage des EGBGS fand in der Vernehmlassung grossmehrheitlich Unterstützung.
Zwei Konkordate müssen gleichzeitig angepasst werden
Ferner müssen im Rahmen der Umsetzung des Geldspielgesetzes folgende Konkordate revidiert werden: Die Interkantonale Vereinbarung über die Aufsicht sowie die Bewilligung und Ertragsverwendung von interkantonal oder gesamtschweizerisch durchgeführten Lotterien und Wetten vom 7. Januar 2005 (SRL Nr. 992a, IVLW, neu: gesamtschweizerisches Geldspielkonkordat GSK) sowie die Interkantonale Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Lotterien vom 25. Juni 1937 (SRL Nr. 992, IKV, regionales Konkordat).
Heutige Bewilligungspraxis wird kaum geändert
Die Verordnung über die Verwendung der Lotteriegelder (Lotteriegelderverordnung) muss aufgrund des neuen Rechts nur geringfügig angepasst werden. Hingegen wird die kantonale Lotterieverordnung total revidiert. Die heutige Bewilligungspraxis soll jedoch nicht grundlegend verändert werden. Vorgesehen ist, dass das EGBGS und die Konkordate auf den 1. Juli 2020 in Kraft treten.
Anhang
Botschaft
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie:
- Gestalteter Gesellschaftswandel[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]