Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung (Abschaffung Eigenmietwert)
Der Regierungsrat hat zu den Varianten für einen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung (Abschaffung Eigenmietwert) Stellung bezogen. Das bestehende System funktioniert in der Praxis grundsätzlich gut. Unbestritten ist jedoch, dass dieses rein steuerlich betrachtet einen Anreiz zur Verschuldung setzt. Aus diesen Gründen wird das geltende System seit Jahren infrage gestellt.
Der Luzerner Regierungsrat spricht sich weiterhin für eine systematisch reine Abschaffung des Eigenmietwertes aus. Von den vorgeschlagenen Varianten bevorzugt der Regierungsrat Variante 4 (Abzugsfähigkeit der privaten Schulden im Umfang der steuerbaren Erträge aus unbeweglichem Vermögen). Diese Variante bietet am wenigsten Steueroptimierungsmöglichkeite
Anhang
Stellungnahme
Vollmachtschreiben
Wolhusen: Regierungsrat genehmigt Gesamtrevision der Ortsplanung
Der Regierungsrat genehmigt die Gesamtrevision der Ortsplanung der Gemeinde Wolhusen – bestehend aus Zonenplänen und dem Bau- und Zonenreglement (BZR), wie sie an der Urnenabstimmung vom 10. Februar 2019 von den Stimmberechtigten beschlossen wurde. Hauptinhalt der Gesamtrevision ist die Umsetzung des neuen kantonalen Planungs- und Baurechts, welches insbesondere den Wechsel von der Ausnützungs- zur Überbauungsziffer beinhaltet. Weiter wurden die Gewässerräume ausgeschieden und mehrere Umzonungen, jedoch keine Einzonungen, beschlossen. Der Ortskern von Wolhusen soll mittels neuer BZR-Bestimmungen zur Gebäudenutzung, zur Ausrichtung der Bauten und zum qualitativen Bauen aufgewertet werden.
Mit der Gesamtrevision der Ortsplanung wird in der Gemeinde Wolhusen die Änderung des kantonalen Planungs- und Baurechts vom 1. Januar 2014 übernommen. Deshalb wird zeitgleich mit der Genehmigung der Ortsplanung der Beschluss des Regierungsrats über die gemeindeweise Inkraftsetzung von neuen Bestimmungen im Planungs- und Baurecht mit der Gemeinde Wolhusen ergänzt und publiziert.
Entlebuch: Bebauungsplan und Zonenänderung im Dorfzentrum genehmigt
An der Urnenabstimmung vom 31. März 2019 beschlossen die Stimmberechtigten der Gemeinde Entlebuch den Bebauungsplan «Marktplatz» im Dorfzentrum. Dieser besteht aus einem Plan (1:500) und Sonderbauvorschriften, sowie einer damit zusammenhängenden Änderung des Zonenplans in diesem Gebiet. Damit soll ein neues Dorfzentrum im historischen Ortskern von Entlebuch entstehen. Der Regierungsrat hat den Bebauungsplan und die Änderung des Zonenplans genehmigt.
Gettnau: Regierungsrat genehmigt Nutzungsplan-Änderung für die Arealerweiterung der Makies AG
Die Kies- und Betonwerk-Firma Makies AG plant im Grenzgebiet zwischen den Gemeinden Gettnau und Alberswil die Erweiterung ihres Betriebsareals inkl. Gleisausbau. Das Projekt erfordert geringfügige Änderungen der jeweiligen Nutzungspläne in den betroffenen Gemeinden. Die erforderliche Nutzungsplan-Änderung in der Gemeinde Alberswil wurde bereits im März 2019 im Rahmen der Genehmigung der Gesamtrevision vom Regierungsrat genehmigt. Die noch ausstehende Änderung des Nutzungsplans der Gemeinde Gettnau, welche von den Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung im Dezember 2017 beschlossen wurde, hat der Regierungsrat nun ebenfalls genehmigt. Zugleich hat der Regierungsrat die für die Arealerweiterung benötigten kantonalen Sonderbewilligungen und die Gemeinderäten von Alberswil und Gettnau haben die dazu notwendige Baubewilligung erteilt.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]