Die Kommission Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit (GASK) des Luzerner Kantonsrats lehnt die Initiative «Sichere Prämienverbilligung – Abbau verhindern» der SP ab. Sie stimmt dem Gegenentwurf der Luzerner Regierung zu. Dieser nehme die Anliegen der Initianten und des Bundesgerichtsentscheides besser auf.
Mit dem Gegenentwurf zur Initiative «Sichere Prämienverbilligung – Abbau verhindern» will der Kanton Luzern auf Gesetzesstufe Mindestvorgaben zur Berechnung der Prämienverbilligung einführen (siehe Mitteilung vom 27. Mai 2019). Heute regelt der Regierungsrat diese Werte jährlich in der Prämienverbilligungsverordnung
Die Kommission stimmt dem Gegenentwurf einstimmig zu. Aus Sicht der Kommission nimmt dieser die Anliegen der Initianten auf und sorgt für eine reibungslose Umsetzung des Bundesgerichtsentscheids vom 22. Januar 2019 (siehe Mitteilung vom 31. Januar 2019). Im Sinne der Rechtssicherheit brauche es nun eine Regelung, die den neuen Gegebenheiten entspreche, so die Kommission. Zudem soll mit der Gesetzesänderung die Auszahlung der Prämienverbilligung in einem allfälligen budgetlosen Zustand sichergestellt werden. Einig war sich die Kommission auch darüber, dass über zusätzliche Massnahmen, von denen auch Einzelpersonen profitieren, diskutiert werden soll. Die von der SP eingereichte Initiative empfiehlt die Kommission zur Ablehnung, da der Gegenentwurf den Vorgaben des Bundesgerichts besser gerecht werde. Die Prämienverbilligung für das Jahr 2020 soll nach bisherigem Recht, die Prämienverbilligung für das Jahr 2021 nach neuem Recht durchgeführt werden.
Die GASK hat das Geschäft unter dem Vorsitz von Jim Wolanin (FDP, Neuenkirch) vorberaten. Die Vorlage wird voraussichtlich in der Septembersession im Luzerner Kantonsrat behandelt.
Anhang
Botschaft B 168[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]