Die Kommission Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit (GASK) des Luzerner Kantonsrats empfiehlt die SEG-Revision einstimmig zur Annahme. Die Initiative «Fair von Anfang an – dank transparenter Vormiete!» lehnt die Mehrheit der Kommission ab.
Mit der Teilrevision des Gesetzes über soziale Einrichtungen (SEG) will die Luzerner Regierung die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen fördern. Unter anderem soll die finanzielle Abgeltung stationärer und ambulanter Leistungen an Erwachsene mit Behinderungen neu geregelt werden.
Die GASK begrüsst, dass bestehende stationäre Wohn- und Arbeitsangebote für Erwachsene mit Behinderungen gezielt mit ambulanten Leistungen ergänzt werden sollen. Ein Vorteil sieht die Kommission auch darin, dass die finanziellen Abgeltungen künftig besser vergleichbar sind. Weiter hebt sie hervor, dass die Förderung der Selbständigkeit der Betroffenen gestärkt werden soll.
Ablehnung der Formularpflicht
Mit der Volksinitiative «Fair von Anfang an, dank transparenter Vormiete!» will der Mieterverband im Falle eines Wohnungsmangels eine Formularpflicht zur Information über die Vormiete bei Mieterwechseln einführen. Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass ein Automatismus nicht nötig sei. Ein solcher steigere unnötig die Bürokratie. Zudem sei der prozentuale Anteil an leerstehenden Mietwohnungen momentan steigend und die Mietzinse tendenziell sinkend, weshalb sich die Pflicht nicht aufdränge. Eine Minderheit der Kommission will die Initiative annehmen, da dadurch die Transparenz im Mietmarkt gesteigert werden könne und missbräuchliche Mietzinse verhindert würden.
Die GASK hat die beiden Geschäfte unter dem Vorsitz von Jim Wolanin (FDP, Neuenkirch) vorberaten. Die beiden Vorlagen werden voraussichtlich in der Septembersession im Luzerner Kantonsrat behandelt.