Der Regierungsrat hat das Landammannamt beauftragt, zur entworfenen Änderung des Gesetzes über den Ausstand eine Vernehmlassung durchzuführen. Das Gesetz über den Ausstand stammt aus dem Jahr 1977. Es weist punktuell Lücken und Unklarheiten auf. So regelt es etwa das Ausstandsgesuch und das Verfahren der Behandlung von Ausstandsgesuchen nicht. Mit dem Begriff der Aufsichtsbehörde schafft es zudem Auslegungsprobleme hinsichtlich der Zuständigkeitsordnung. Auch sind die Folgen der Verletzung der Ausstandsvorschriften im Gesetz selbst nicht verankert. Das geltende Gesetz soll daher einer Teilrevision unterzogen werden.
Das Reformvorhaben gibt Gelegenheit, gewisse Angleichungen an die Verfahrensrechte des Bunds vorzunehmen. Die Lehre und Rechtsprechung zum Ausstand in Zivil- und Strafsachen kann künftig auch für Ausstandsfragen im Anwendungsbereich des kantonalen Gesetzes über den Ausstand herangezogen werden.
Die Vernehmlassung endet am 22. November 2019. Die Vernehmlassungsunterlagen sind im Internet unter www.ur.ch/vernehmlassungen aufgeschaltet.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]