Mit der Umsetzung der Integrationsagenda Schweiz (IAS) sollen Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene rascher beruflich und sozial integriert werden. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) attestiert dem Kanton Luzern bereits gut entwickelte Massnahmen in der spezifischen Integrationsförderung im Asylbereich und genehmigt das kantonale Umsetzungskonzept zur IAS. Damit sichert sich der Kanton Luzern die Erhöhung der Integrationspauschale von 6000 auf 18’000 Franken pro Person.
Auf den 1. Mai 2019 hat der Bund die Integrationsagenda Schweiz (IAS) in Kraft gesetzt. Damit werden die Kantone verpflichtet, die Integration von Flüchtlingen (FL) und vorläufig Aufgenommenen (VA) durch gezielte Förderung rasch und nachhaltig zu sichern. Im Gegenzug erhöht der Bund die einmalig ausgerichtete Integrationspauschale pro Person von bisher 6000 auf 18’000 Franken. Voraussetzung für die Ausrichtung der erhöhten Pauschale ist die Genehmigung des kantonalen Umsetzungskonzeptes zur IAS.
Der Kanton Luzern hat diese Hürde erfolgreich gemeistert. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) genehmigt das kantonale Umsetzungskonzept und sichert damit rückwirkend auf den 1. Mai 2019 die erhöhte Integrationspauschale von 18’000 Franken zu. Somit beteiligt sich der Bund, je nach Anzahl Asylentscheide, mit einem um rund drei bis vier Millionen Franken höheren Integrationsbeitrag im Kanton Luzern. Regierungsrat Guido Graf ist erfreut über die Erhöhung der Integrationspauschale. Er weist jedoch darauf hin, dass dies nicht bedeutet, dass nun automatisch mehr Geld für neue Massnahmen zur Verfügung steht: «Die Bundesgelder reichen nach wie vor nicht zur Deckung der effektiv anfallenden Integrationskosten von rund 26’000 Franken pro Person», sagt er. «Nebst einigen neuen Massnahmen liegt unser Augenmerk deshalb vor allem darauf, die bestehenden Angebote gezielt und bedarfsgerecht weiter zu entwickeln.»
Bund würdigt die bisher erfolgreichen Integrationsmassnahmen
In den Rückmeldungen zur Eingabe des Kantons Luzern würdigt das SEM die in den vergangenen Jahren erfolgreich weiterentwickelten spezifischen Integrationsmassnahmen in Luzern. Dabei wurde das Prinzip verfolgt, unter 21-jährige Personen grundsätzlich auf den Berufsbildungsweg zu bringen. Für die über 21-jährigen Personen steht die gezielte Förderung der Arbeitsmarktfähigkeit im Fokus. Im Weiteren wurde die vermehrte Anbindung der Integrationsmassnahmen an die Regelstrukturen verfolgt. Das grosse Engagement des Kantons Luzern betreffend Integration spiegelt sich auch in der Erwerbsquote wider. Diese liegt stets über dem gesamtschweizerischen Durchschnitt (siehe Tabelle im Anhang). «Der Kanton Luzern ist in der glücklichen Lage, nicht von Feld eins aus zu starten. Weil wir bereits seit Jahren gute Integrationsarbeit leisten, braucht es nur punktuelle Anpassungen unserer Strategie. Die Ziele der IAS sind für uns deshalb gut erreichbar», so Graf.
Bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Integrationsförderung
Im Umsetzungskonzept des Kantons Luzern sind als neue Massnahmen unter anderem die Einführung einer durchgehenden Fallführung, die vertiefte Potenzialabklärung sowie die Festlegung eines individuellen Integrationsplans festgelegt. Dabei ist vorgesehen, junge Erwachsene neu bis 25 Jahre grundsätzlich auf dem Berufsbildungsweg zu fördern. Darüber hinaus werden Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene über den Integrationsprozess sowie ihre Mitwirkungspflicht gezielt aufgeklärt. Das freut Regierungsrat Guido Graf besonders: «Mit der Umsetzung der IAS haben wir nun die Möglichkeit, die Eigenverantwortung noch gezielter einzufordern, denn diese ist massgebend für eine erfolgreiche Integration.» Die Umsetzung der Neuerungen erfolgt nun schrittweise und ist bis Anfang 2021 abgeschlossen.
Enge Zusammenarbeit und Koordination
Das kantonale Umsetzungskonzept zur IAS wurde im Auftrag des Regierungsrats durch die am Integrationsprozess beteiligten Dienststellen des Kantons Luzern erarbeitet. Es sind dies die Dienststellen Soziales und Gesellschaft (DISG), Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF), Volksschulbildung (DVS), Berufs- und Weiterbildung (DBW), Amt für Migration (Amigra), Gesundheit und Sport (DIGE), Vertreter WAS Wirtschaft Arbeit Soziales (WAS wira) und des Verbandes Luzerner Gemeinden (VLG) sowie der Stadt Luzern.
Freiwilligenarbeit weiterhin wichtig
Die Federführung der Umsetzung des kantonalen Konzeptes zur IAS liegt bei den Dienststellen DAF und DISG. Weiterhin kommt jedoch den Freiwilligen in den Gemeinden eine wichtige Rolle zu. Sie stärken das gesellschaftliche Miteinander und tragen massgeblich zur Integration bei. Das kantonale Umsetzungskonzept berücksichtigt dies, indem es das freiwillige Engagement fördert und dieses besser mit den staatlichen Angeboten vernetzt.
Anhang
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