Kommission heisst Anschlussgesetzgebung zum neuen Geldspielgesetz gut und entlastet Veranstalter von Kleinlotterien

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Staatskanzlei des Kantons Luzern

Die Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK) empfiehlt das Luzerner Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele zur Annahme. Sie möchte eine Korrektur anbringen: Veranstalterinnen und Veranstalter von Kleinlotterien an Unterhaltungsanlässen sollen künftig keine Abgabe mehr entrichten müssen. Den Beitritt zu den beiden Konkordaten unterstützt die Kommission einstimmig.

Die Kommission Wirtschaft und Abgaben des Luzerner Kantonsrates hat unter dem Vorsitz von Yvonne Hunkeler (CVP, Grosswangen) die Botschaft für ein kantonales Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele (EGBGS) in erster Beratung behandelt. Der Gesetzesentwurf berücksichtigt die Änderungen des Bundesrechtes. Er übernimmt in den Bereichen, in denen der Kanton Regelungen treffen kann, inhaltlich die Bestimmungen des heutigen Lotteriegesetzes. Weiter müssen die zwei bestehenden Konkordate aufgrund der neuen rechtlichen Vorgaben umfassend revidiert werden. In der Kommission ist der Beitritt zu den Konkordaten unbestritten.

Keine Abgaben für Kleinlotterien an Unterhaltungsanlässen
Die Mehrheit der WAK begrüsst die Umsetzung auf kantonaler Ebene. Die Kommission beantragt jedoch einstimmig die Streichung der heutigen Gesetzesregelung, wonach Veranstalterinnen und Veranstalter von bewilligungspflichtigen Kleinlotterien eine Abgabe von fünf bis zehn Prozent der Einsätze zu entrichten haben. Die Kommission ist der Auffassung, dass diese Abgabe jene bestraft, die durch die Vereinsarbeit oder freiwilliges Engagement einen wichtigen Beitrag für das gesellschaftliche Zusammenleben leisten. Im Weiteren ist diese Abgabepflicht auch auf Bundesebene nicht vorgesehen.

Unabhängige Gewährungsstelle abgelehnt
Bis anhin lag die Zuständigkeit der Mittelverteilung bei den Departementen oder ab einer gewissen Höhe des Betrages in der Kompetenz des Regierungsrats. Eine Kommissionsminderheit beantragte die Mittelverteilung an eine unabhängige Stelle zu übertragen, zum Beispiel an eine Stiftung. Die Kommission lehnte diesen Antrag mehrheitlich ab. Sie spricht sich somit für die Weiterführung der bisherigen Regelung aus.

Die Vorlage wird voraussichtlich an der Oktobersession im Luzerner Kantonsrat behandelt.
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