Die Planungs- und Finanzkommission hat den Voranschlag 2020 und den AFP 2020-2023 genehmigt. Weiter beantragt sie, die Nachtragskredite zum Voranschlag 2019 von 14,8 Millionen Franken zu sprechen.
Die Planungs- und Finanzkommission PFK hat unter dem Vorsitz von Armin Hartmann (SVP, Schlierbach) den Aufgaben- und Finanzplan 2020-2023 mit dem Voranschlag 2020 vorberaten. Die PFK ist mit dem vom Regierungsrat unterbreiteten Voranschlag 2020, der mit einem Ertragsüberschuss von 19 Millionen Franken schliesst, einverstanden. Sie beschliesst diesen einstimmig. Die Volksentscheide zur Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) auf nationaler Ebene, zur Aufgaben- und Finanzreform 18 (AFR 18) auf kantonaler Ebene und das Ja zur Steuergesetzrevision 2020 haben die finanzielle Ausgangslage des Kantons verbessert. Die PFK äusserte Befriedigung darüber, dass die als Sparmassnahme beschlossene Erhöhung der Arbeitszeit bei den kantonalen Angestellten und die Erhöhung der Lektionenzahl bei den Lehrpersonen ab Mitte 2020 wieder rückgängig gemacht werden können.
Genehmigung des AFP
Die PFK hat sich grossmehrheitlich für die Genehmigung des AFP mit den Planjahren 2021 bis 2023 ausgesprochen. Diskutiert wurde insbesondere die Frage, wann und wie die im Bereich Klimaschutz und Klimaadaption vom Kantonsrat noch zu beschliessenden Massnahmen aus dem Bericht über die Energie- und Klimapolitik finanziell abgebildet werden sollen. Die PFK beantragt dem Kantonsrat die Bemerkung, dass diese in den AFP 2021-2024 aufzunehmen sind. Eine weitere Bemerkung betrifft das Förderprogramm Energie. Die PFK beantragt dem Kantonsrat die von der Kommission Raumplanung, Umwelt und Energie übernommene Bemerkung, dass in den Jahren 2021-2023 je 1,2 Millionen Franken zusätzliche Mittel einzustellen sind. Die bereits im letzten AFP enthaltene Bemerkung, dass für die uneinbringlichen Krankenkassenprämien gemeinsam mit Gemeinden und Krankenkassen ein effektives, anreizbasiertes Inkassosystem zu suchen ist, wurde erneuert.
Nachtragskredite sollen bewilligt werden
Die PFK beantrag dem Kantonsrat die Bewilligung der Nachtragskredite zum Voranschlag 2019 von 14,8 Millionen Franken. Sämtliche Fraktionen haben darauf hingewiesen, dass sie unglücklich darüber seien, dass es zu Nachtragskrediten kommt. Einzelne Voten kritisierten eine zu knappe Budgetierung, von welcher man bereits im Vornherein hätte wissen müssen, dass sie nicht ausreichen würden. Von den diversen Nachtragskrediten gab aufgrund eines Antrags, diesen nicht zu bewilligen, vor allem der zusätzliche Kreditbedarf im Aufgabenbereich Asyl- und Flüchtlingswesen in der Höhe von 6,1 Millionen Franken zu diskutieren. Die Erklärung für den zusätzlichen Kreditbedarf ergab sich wegen tieferer Beiträge des Bundes aufgrund eines beachtlichen Rückgangs der Anzahl der Asylbewerber und der Flüchtlinge, wobei sich hier zusätzlich die Übernahme von Kosten durch den Kanton ab dem sechsten Jahr des Aufenthalts im Kanton bemerkbar macht. Der Antrag auf Nichtbewilligung wurde mehrheitlich abgelehnt. Dem somit unveränderten Beschluss über die Nachtragskredite stimmte die PFK dann einstimmig zu.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]