Die Volksinitiativen «Luzerner Kulturlandschaft» verlangen auf Verfassungs- und Gesetzesebene, dass die Qualität in der Raumplanung gesteigert und der Schutz der Landschaft und des Kulturlandes gestärkt wird. Der Kantonsrat unterstützt den Gegenvorschlag des Regierungsrates. Dieser nimmt die wesentlichen Anliegen der Gesetzesinitiative auf, lässt aber mehr Spielraum bei der Raumplanung zu.
Der Luzerner Kantonsrat hat am zweiten und letzten Tag der Oktober-Session 2019 unter anderem folgende Geschäfte beschlossen:
– Die Mehrheit des Kantonsrats unterstützt den Regierungsrat und spricht sich gegen die zwei Volksinitiativen «Luzerner Kulturlandschaft» aus. Die Verfassungsinitiative «Luzerner Kulturlandschaft» will den Schutz der Kulturlandschaft stärken und in der Kantonsverfassung verankern. Die Gesetzesinitiative wiederum verlangt eine Ergänzung des Planungs- und Baugesetzes. Die Anforderungen bei Einzonungen und Überbauungen von landwirtschaftlichen Nutzflächen sollen verschärft werden. Beide Initiativen wirken sich gemäss Regierungsrat negativ auf die Bevölkerung, die Wirtschaft und die Landwirtschaft aus. Der Regierungsrat hat deshalb einen Gegenvorschlag zur Gesetzesinitiative unterbreitet. Dieser berücksichtigt die wesentlichen Anliegen der Gesetzesinitiative, ohne den raumplanerischen Spielraum allzu sehr einzuschränken (siehe Mitteilung und Video vom 13. Juni 2019). Der Kantonsrat hat dem Gegenvorschlag in erster Beratung zugestimmt. Er verlangt jedoch Änderungen. So sollen unter anderem die Fruchtfolgeflächen innert zehn Jahren vollständig kartiert und in den Planungsinstrumenten dargestellt werden. Weiter soll der Kanton sicherstellen, dass der Mindestumfang an Fruchtfolgeflächen gemäss den Vorgaben des Bundes dauernd erhalten bleibt. Zudem soll verwaltungsintern festgelegt werden, wer für die Umsetzung der Vorgaben zur Biodiversität und zur Eingliederung von Bauten und Anlagen in das Landschaftsbild zuständig ist. Über die Initiativen selbst stimmt der Kantonsrat bei der zweiten Beratung ab.
Abgaben für Kleinlotterien gestrichen
– Das neue Bundesgesetz über Geldspiele ist seit 1. Januar 2019 in Kraft. Der Kantonsrat hat nun der kantonalen Umsetzung in erster Beratung zugestimmt. In den Bereichen, in denen der Kanton Regeln treffen kann, übernimmt er inhaltlich die Bestimmungen des heutigen Lotteriegesetzes. Der Kantonsrat hat eine Regelung gestrichen, wonach Veranstalterinnen und Veranstalter von bewilligungspflichtigen Kleinlotterien eine Abgabe von fünf bis zehn Prozent der Einsätze zu entrichten haben. Das Parlament ist der Auffassung, dass diese Abgabe jene bestraft, die durch die Vereinsarbeit oder freiwilliges Engagement einen wichtigen Beitrag für das gesellschaftliche Zusammenleben leisten. Das neue Gesetz soll per 1. Juli 2020 in Kraft treten.
Kommissionsmotion zum Thema Gleichstellung
– Der Kantonsrat hat die Petition «Frauen*streik Luzern» zur Kenntnis genommen. Die vorberatende Kommission Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit (GASK) will die Anliegen aufnehmen und eine Kommissionsmotion zum Thema Gleichstellung erarbeiten. Die Details sollen anlässlich der November-Sitzung der GASK beschlossen werden. Die Petition «Frauen*streik Luzern» verlangt einen Planungsbericht zur kantonalen Gleichstellungspolitik. Der Kanton soll eine Gesamtschau der bestehenden, bereits geplanten und weiteren Massnahmen vorlegen. Damit soll die Gleichstellung von Mann und Frau im Kanton Luzern gezielt und koordiniert vorangebracht werden.
Voranschlag und Aufgaben- und Finanzplan gutgeheissen
– Bereits am ersten Tag der Oktober-Session hat der Kantonsrat dem Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2020–2023 und dem Voranschlag 2020 zugestimmt. Fürs nächste Jahr rechnet der Kanton mit einem Ertragsüberschuss von 19 Millionen Franken. Für die Jahre 2021 bis 2023 geht er von Aufwandüberschüssen zwischen 8,0 und 19,5 Millionen Franken aus. Insgesamt hat der Kanton Luzern wieder mehr finanziellen Spielraum. Er will gezielt mehr Mittel für die Bildung, die Sicherheit, das Soziale und den Verkehr einsetzen (siehe Mitteilung vom 29. August 2019). Der Steuerfuss liegt im nächsten Jahr bei 1,7 Einheiten. Damit wird der Steuerfussabtausch mit den Gemeinden vollzogen, den die Stimmberechtigten zur Finanzierung der Aufgaben- und Finanzreform 2018 beschlossen haben. Der Kantonsrat hat Anträge der vorberatenden Kommission gutgeheissen. So sollen unter anderem im AFP 2021-2024 die Massnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaadaption aus dem Bericht über die Energie- und Klimapolitik konsequent finanziell abgebildet werden. Ebenso soll der Kantonsanteil für das Förderprogramm Energie in den Jahren 2021-2023 um 1,2 Millionen Franken auf zwei Millionen Franken erhöht werden.
– Weiter hat der Kantonsrat Nachtragskredite von 14,8 Millionen Franken zum Voranschlag 2019 genehmigt. Der grössere Teil fällt in den Aufgabenbereichen Asyl- und Flüchtlingswesen und Volksschulbildung an. Zusätzliche Mittel sind zudem in den Bereichen Hochschulbildung, Sozialversicherungen, polizeiliche Leistungen und Veterinärwesen notwendig.
Weitere Entscheide der Oktober-Session finden Sie unter folgendem Link.
Hinweis
Der dritte Sessionstag vom Montag, 28. Oktober 2019 wurde abgesagt. Die nächste Session des Luzerner Kantonsrats findet am 2./3. Dezember 2019 statt.
Anhang
Kurzprotokoll
Neu eröffnete parlamentarische Vorstösse
Mitteilung erster Sessionstag vom 21. Oktober 2019[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag][content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]