Verhaltenskodex für die Kantonsverwaltung Uri

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Kanton Uri

Der Regierungsrat hat einen Verhaltenskodex verabschiedet. Er gilt für die kantonalen Angestellten (inklusive Lehrpersonen der kantonalen Schulen), die Mitglieder des Regierungsrats und Personen im Nebenamt, die vom Regierungsrat gewählt werden. Der Verhaltenskodex tritt per 1. Januar 2020 in Kraft.

Der Verhaltenskodex gibt einen Überblick über die wichtigsten Verhaltensgrundsätze bei der Kantonsverwaltung Uri. Durch integres, korrektes und hilfsbereites Verhalten sollen die Glaubwürdigkeit und das Vertrauen der Urner Bevölkerung in die kantonale Verwaltung gestärkt werden.

Mit der Personalverordnung beziehungsweise der Nebenamtsverordnung, dem Personalreglement, dem Personalleitbild, verschiedenen Personalweisungen und Regelungen in den Direktionen bestehen bereits heute umfangreiche Verhaltensregeln für die Kantonsverwaltung Uri. Der Verhaltenskodex soll die gesetzlichen Regelungen nicht ersetzen, sondern lediglich konkretisieren. Bei Widersprüchen zu den Regelungen oder Anordnungen der Direktionen gehen diese dem Verhaltenskodex in jedem Fall vor. Der Verhaltenskodex ist auf www.ur.ch (Stichwort «Verhaltenskodex» eingeben auf der Startseite) aufgeschaltet. Direktlink: https://www.ur.ch/publikationen/17944[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]