Das Amt für Umweltschutz nimmt den aktuellen Widerstand gegen zwei geplante 5G-Mobilfunkanlagen zum Anlass, über die Anforderungen an solche Anlagen zu informieren. Entgegen den in den Medien publizierten Befürchtungen unterstehen diese Anlagen klaren Vorgaben. Damit soll der Schutz der Bevölkerung vor übermässiger Elektrosmog-Belastung sichergestellt werden.
Die Mobilfunkanlagen bei der Motorfahrzeugkontrolle in Bürglen und beim Bahnhof in Altdorf sorgen zurzeit für viel Gesprächsstoff. Das Amt für Umweltschutz hat daher anlässlich einer regelmässig stattfindenden Informationsveranstaltung für Gemeinden und Planungsbüros das Thema Mobilfunk aufgegriffen.
Vergleichbare Strahlenbelastung, klare Vorgaben
Die Einführung von 5G erfolgt in Frequenzbereichen, wie sie bereits jetzt für den Mobilfunk und für
WLAN verwendet werden. Auch das Modulationsverfahren der Signale ist ähnlich wie bei bisherigen Mobilfunkanlagen. Entsprechend ist die Wirkung von 5G auf den Menschen durchaus mit der Wirkung der bisherigen Mobilfunkanlagen zu vergleichen, wo trotz intensiver Forschung bisher keine erhärteten Hinweise auf eine Gesundheitsgefährdung gefunden wurden.
Der Schutz der Bevölkerung vor übermässiger Strahlung wird in der Schweiz durch den Immissionsgrenzwert geregelt, den der Bundesrat in der «Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung» festgelegt hat. Er beträgt für Mobilfunk je nach Frequenz zwischen 41 – 61 V/m. Dieser Grenzwert ist international abgestimmt. Für besonders sensible Gebiete wie Wohnungen, Kindergärten oder permanente Arbeitsplätze hat die Schweiz vorsorglich noch einen rund 10 Mal tieferen Grenzwert eingeführt. Andere Nachbarländer wie z. B. Deutschland kennen keinen solchen Vorsorgegrenzwert, sondern wenden nur den höheren Immissionsgrenzwert an.
Für die Beurteilung von 5G-Mobilfunkanlagen wird kein Unterschied gegenüber bisherigen Mobilfunkanlagen gemacht. Es gelten dieselben Anforderungen wie seit rund 20 Jahren für alle Mobilfunkanlagen in der Schweiz. Aus diesem Grund werden die Gesuche «technologieneutral» beurteilt. Das bedeutet, dass alle Anlagen, unabhängig davon, ob es sich um 3G, 4G oder neu 5G handelt, nach denselben Kriterien und der Einhaltung der Grenzwerte überprüft werden. Da 5G Anlagen ihre Strahlung bündeln können, führt das sogar dazu, dass sie strenger beurteilt werden als bisherige Anlagen. Für die Beurteilung wird nämlich die Situation angenommen, dass die Strahlen gleichzeitig in alle möglichen Richtungen gebündelt werden, was effektiv gar nicht vorkommen kann.
Längerfristig soll 5G auch in höheren Frequenzbereichen zur Anwendung gelangen. Hier bestehen aus wissenschaftlicher Sicht noch Unklarheiten über die Auswirkungen auf den Menschen. Zurzeit sind vom Bund aber noch keine Konzessionen für die Nutzung dieser Frequenzbereiche vergeben.
Bewilligung und Kontrolle
Die Strahlungsgrenzwerte, die eine Mobilfunkanlage einhalten muss, werden vom Bund vorgegeben. Weder der Kanton noch eine Gemeinde hat die Befugnis, sie zu verschärfen. Bevor nun eine Mobilfunkanlage durch eine Gemeinde bewilligt wird, unterzieht sie das Amt für Umweltschutz einer sorgfältigen Prüfung. Dabei werden die Anlagedaten mit dem Spezialprogramm NISMap nachgerechnet und überprüft. Erst wenn durch diese Überprüfung die Einhaltung der Grenzwerte nachgewiesen werden kann, erhält die kommunale Bewilligungsbehörde den zustimmenden Entscheid. Aber auch später im Betrieb werden die Anlagen kontrolliert. So sind die Mobilfunkbetreiber verpflichtet, ein auditiertes Kontrollsystem zu führen, das automatisch erkennt, wenn eine Anlage ausserhalb der Bewilligung läuft. Weiter führt das Amt für Umweltschutz jährlich Stichprobenkontrollen durch, bei denen die Anlagen direkt vor Ort überprüft werden.
Information der Bevölkerung
Zur Information der Bevölkerung betreibt der Kanton Uri zusammen mit den anderen Zentralschweizer Kantonen die Seite e-smogmessung.ch, wo jährlich die Elektrosmogbelastung berechnet wird und als Karte einsehbar ist. Weiter bietet der Bund unter www.funksender.ch einen Überblick über alle aktiven Mobilfunkanlagen.
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