Die Kommission Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit (GASK) des Luzerner Kantonsrates beauftragt den Regierungsrat, einen wissenschaftlichen Grundlagenbericht über die Gleichstellung im Kanton Luzern in Auftrag zu geben.Dieser soll in Form eines besonderen Rechenschaftsberichts dem Kantonsrat unterbreitet werden. Neben Aussagen zur Gleichstellung von Frau und Mann sollen auch Aussagen zur Gleichstellung von LGBTI-Personen gemacht werden.
Am 12. Juli 2019 wurde bei der Staatskanzlei die Petition «Frauen*streik Luzern» eingereicht. Der Regierungsrat und der Kantonsrat sollen die Gleichstellung von Mann und Frau vorantreiben, wie es bereits in der Bundesverfassung verankert ist. Gefordert wird ein ausführlicher Planungsbericht über die kantonale Gleichstellungspolitik. Dieser soll eine Gesamtübersicht der bestehenden, bereits geplanten und weiteren Massnahmen auf kantonaler Stufe umfassen. Ebenso sollen die Schnittstellen bei der Zusammenarbeit mit dem Bund und den Luzerner Gemeinden aufgezeigt werden. Die Gleichstellung von Frau und Mann im Kanton Luzern soll damit gezielt und koordiniert vorangebracht werden.
Die GASK hat das Geschäft unter dem Vorsitz von Jim Wolanin (FDP, Neuenkirch) beraten. «Die Kommission nimmt das Anliegen der Petition sehr ernst», sagt Jim Wolanin. Die GASK empfahl dem Kantonsrat an der Oktobersession, die Petition zur Kenntnis zu nehmen und die Regierung mittels Kommissionsmotion zu beauftragen, einen Bericht in Auftrag zu geben. Die Kommission ist jedoch der Meinung, dass die Gleichstellung nicht nur zwischen Mann und Frau erfolgen sollte, sondern im Bericht auch LGBTI-Personen zu berücksichtigen sind.
Gemäss der Kommission ist die Gleichstellung ein Querschnittsthema, das verschiedene Lebensbereiche betrifft. Wobei das Gleichstellungsgesetz sowohl auf öffentliche als auch private Akteurinnen und Akteure Anwendung findet.
Ein fundierter wissenschaftlicher Grundlagenbericht könne die Kriterien der Vollständigkeit, Objektivität und Vergleichbarkeit am besten einlösen, so die Meinung der Kommission. Gegenstand des Berichts sollen aktuell bestehende sowie bereits geplante Massnahmen sein und Handlungsbedarf betreffend die Gleichstellung im Kanton Luzern sollen eruiert werden. Er soll als Standortbestimmung in Form eines besonderen Rechenschaftsberichts zuerst in der GASK diskutiert und anschliessend dem Kantonsrat vorgelegt werden.
Die Kommissionsmotion wird voraussichtlich in der Dezembersession des Luzerner Kantonsrats eingereicht.
Anhang
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