Luzerner Kantonsrat, Kommission stimmt Planungsbericht über soziale Einrichtungen zu

Spread the love

Luzerner Kantonsrat Symbolbild

Die Kommission Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit (GASK) des Luzerner Kantonsrats nimmt den Planungsbericht über die sozialen Einrichtungen (SEG 2020-2023) zustimmend zur Kenntnis.

Das Gesetz über soziale Einrichtungen (SEG) regelt den staatlichen Versorgungsauftrag für betreuungsbedürftige Kinder und Jugendliche, Erwachsene mit Behinderungen und Personen mit Suchtproblemen. Der Planungsbericht 2020-2023 (B 15) bildet die Grundlage für eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Angebote der Luzerner Einrichtungen. Es ist ein gezielter Ausbau für Kinder und Erwachsene mit mehrfachen Beeinträchtigungen sowie eine stärkere Durchlässigkeit zwischen stationären und ambulanten Angeboten vorgesehen.

Die Kommission nimmt den Planungsbericht zustimmend zur Kenntnis. Sie begrüsst die Stossrichtung des Regierungsrates zur Verbesserung der Versorgungskette für Kinder und Jugendliche sowie für erwachsene Menschen mit Behinderungen und zur gezielten Angebotserweiterung bei nachgewiesenem Bedarf in Luzerner Einrichtungen. Bei der Angebotsplanung sei eine ausreichende Durchlässigkeit zwischen den stationären und ambulanten Angeboten wichtig, so die Kommission. Dabei sei die Qualität der Leistungen von zentraler Bedeutung.

Die Folgekosten der mit dem Planungsbericht nachgewiesenen Angebotsentwicklung sind im Aufgaben- und Finanzplan eingestellt. Es handelt sich um jährlich rund drei Millionen Franken, die hälftig vom Kanton und den Gemeinden getragen werden. Die mit der SEG-Revision geplante Förderungen von ambulanten Angeboten wird kostendämpfend wirken.

Der Kommission ist es wichtig, dass die Weiterentwicklung und Verbesserung des Leistungsangebotes geprüft und in Form eines Wirkungsberichts abgebildet wird. Im nächsten Planungsbericht 2024-2027 sollen daher die Ergebnisse der Überprüfung präsentiert werden.

Die GASK hat das Geschäft unter dem Vorsitz von Jim Wolanin (FDP, Neuenkirch) vorberaten. Der Planungsbericht wird voraussichtlich in der Dezembersession im Luzerner Kantonsrat behandelt.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]

Anhang
Botschaft B 15