Kanton Luzern, Kommission unterstützt moderate Anpassung der Ladenschlusszeiten

Spread the love

Ladenschlusszeiten Symbolbild

Die Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK) spricht sich mit grosser Mehrheit für eine leichte Ausweitung der Ladenöffnungszeiten aus. Neu sollen die Geschäfte an Werktagen bis 19 Uhr und am Samstag bis 17 Uhr geöffnet haben. Im Gegenzug ist pro Woche nur noch ein Abendverkauf bis 21 Uhr zulässig – bisher waren es zwei Abendverkäufe. Die WAK beantragt, dass für einzelne Ortsteile unterschiedliche Abendverkaufstage festgelegt werden dürfen. Die Änderungen sollen auf den 1. Mai 2020 in Kraft treten.

Die Kommission Wirtschaft und Abgaben des Luzerner Kantonsrates hat unter dem Vorsitz von Yvonne Hunkeler (CVP, Grosswangen) die Botschaft zur Änderung des Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes in erster Beratung behandelt. Die WAK unterstützt die Anpassung grossmehrheitlich. Neu sollen die Geschäfte an Werktagen bis 19 Uhr und am Samstag bis 17 Uhr geöffnet haben. Im Gegenzug ist pro Woche nur noch ein Abendverkauf bis 21 Uhr zulässig – bisher waren es zwei Abendverkäufe.

Ein guter Kompromiss
Hintergrund der Gesetzesänderung ist die Motion M 687 von Andreas Moser, die eine moderate Anpassung der Ladenschlusszeiten verlangt. Der Kantonsrat hat die Motion erheblich erklärt. Mit der nun vorliegenden Botschaft folgt der Regierungsrat der Mehrheit der Vernehmlassungsantworten und somit dem Wortlaut der Motion. Die Ladenöffnungszeiten sind im Kanton Luzern seit längerem ein gesellschaftliches Thema. Die Luzerner Stimmbevölkerung hat in den vergangenen Jahren mehrfach zum Ausdruck gebracht, dass sie grosse Schritte in Richtung Liberalisierung ablehnt. Die grosse Mehrheit der Kommission ist der Auffassung, dass mit der vorliegenden Vorlage ein Kompromiss ausgehandelt wurde, der auf breite Akzeptanz stösst. Der Vorschlag ist eine Annäherung an das heutige Einkaufsverhalten und findet auch beim Detaillistenverband und bei den Gewerkschaften Zuspruch. Eine kleine Minderheit sieht in der Vorlage einen ersten Schritt für weitere unerwünschte Verlängerungen der Ladenöffnungszeiten.

Unterschiedliche Abendverkaufstage für einzelne Ortsteile möglich
Die Kommission beantragt eine Ergänzung bei den Abendverkäufen. Die Gemeinden sollen bei Bedarf bei einzelnen Ortsteilen unterschiedliche Abendverkaufstage festlegen können. Dies betrifft hauptsächlich Gemeindeteile von fusionierten Gemeinden, zum Beispiel Luzern-Littau, oder Gebiete, welche eigene, vom Gemeindenamen abweichende Ortsbezeichnungen führen, welche in der Regel entsprechend signalisiert sind, wie beispielsweise Obernau in der Stadt Kriens.

Die Vorlage wird voraussichtlich in der Dezembersession im Luzerner Kantonsrat behandelt.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]