Die Luzerner Regierung nimmt erfreut zur Kenntnis, dass der Bundesrat in seiner heutigen Sitzung beschlossen hat, das Einzonungsmoratorium für den Kanton Luzern per 1. Dezember 2019 aufzuheben. Die Aufhebung hängt mit der Änderung des Luzerner Planungs- und Baugesetzes zusammen, die der Kantonsrat im September 2019 beschlossen hat. Unter Berücksichtigung der bundesgerichtlichen Rechtsprechung wird mit der Gesetzesänderung per 1. Dezember 2019 die Grenze für die Abgabefreiheit beim Mehrwertausgleich von 100’000 auf neu 50’000 Franken gesenkt.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]