Das neue Bundesgesetz über das nationale System zur Abfrage von Adressen natürlicher Personen (Adressdienstgesetz) schafft die Grundlage, damit das Bundesamt für Statistik (BFS) im Zusammenspiel mit Kantonen und Gemeinden einen nationalen Adressdienst aufbauen kann. In seiner Stellungnahme begrüsst der Regierungsrat das Vorhaben des Bundes vor allem im Hinblick auf die Vereinfachung von Prozessen. In seiner Stellungnahme an das Eidgenössische Departement des Innern schlägt er vor, bereits mit dem Start des nationalen Adressdienstes die Bearbeitung von aktuellen Daten vorzusehen: «Es wäre schade, wenn das Vertrauen in den im Grunde sehr sinnvollen nationalen Adressdienst aufgrund mangelnder Datenaktualität von Beginn an angezweifelt würde».
In Bezug auf die Kostendeckung mahnt der Regierungsrat unter anderem an, auch die Kantone von Gebühren bei Datenabfragen zu befreien. Gleich wie die Gemeinden würden die Kantone einen wesentlichen Beitrag zur Qualitätssicherung der Einwohnerdaten leisten, hält der Regierungsrat fest.
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