Vaduz (ots/ikr) – Durch den Austausch der gegenseitigen Notifikationen ist das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Vermeidung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen zwischen dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland und dem Fürstentum Liechtenstein (DBA) am 19. Dezember 2012 in Kraft getreten. Das Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind. „Das Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland ist das Ergebnis einer vertrauensvollen und pragmatischen Zusammenarbeit. Ich bin überzeugt, dass wir den richtigen Weg eingeschlagen haben, der uns eine prosperierende Zukunft verspricht. Klarheit und Stabilität in Steuerangelegenheiten bilden bei diesem Abkommen die Eckpunkte der Zusammenarbeit mit Grossbritannien“, betonte Regierungschef und Finanzminister Klaus Tschütscher.
Das DBA zwischen Liechtenstein und dem Vereinigten Königreich sichert die gegenseitigen Interessen und entspricht den Bedürfnissen beider Länder. Der Vertrag wird die grenzüberschreitenden Investitionen zwischen den beiden Ländern fördern und absichern. Er bietet Personen, die in Liechtenstein steuerpflichtig sind wesentliche Vorteile sowie Klarheit über ihre steuerliche Behandlung im Vereinigten Königreich. Diese Vorteile gelten auch für juristische Personen, zum Beispiel Stiftungen und Treuunternehmen, Trusts, Betriebsstätten und Anlagefonds. Bei Quellensteuern ist das Abkommen ab dem 1. Februar 2013 anwendbar. Auf Einkommenssteuern und Kapitalertragssteuern ist das Abkommen im Vereinigten Königreich auf Veranlagungsjahre ab dem 6. April 2013 anwendbar. Im Falle Liechtensteins ist es bei Einkommenssteuern und Gewinn- und Vermögenssteuern ab dem 1. Januar 2013 anzuwenden.
Standardkonform und wirtschaftsfreundlich
Hauptinhalte des gemeinsamen Abkommens sind die Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen. Beide Staaten legten besonderen Wert darauf, ein gemeinsames Abkommen abzuschliessen, das sich am internationalen Standard der OECD orientiert. Gleichzeitig trägt die aktuelle Vereinbarung aber auch den Interessen beider Länder und der gemeinsamen Mitgliedschaft im europäischen Binnenmarkt Rechnung. Die besonderen und engen Beziehungen zwischen dem Vereinigten Königreich und Liechtenstein basieren auf den bereits 2009 abgeschlossenen Steuerabkommen. Liechtenstein und Grossbritannien haben mit der Liechtenstein Disclosure Facility (LDF) und den liechtensteinischen Compliance-Vorschriften weitreichende Vereinbarungen zur Steuerkooperation getroffen. Die LDF ermöglicht Steuerzahlern des Vereinigten Königreichs die freiwillige Offenlegung früherer Steuerverpflichtungen in Bezug auf nicht dort gelegene Vermögenswerte. „Mit dem aktuellen DBA haben wir die Anliegen der Marktteilnehmer berücksichtigt und die bisherigen und die bisherigen Abkommen mit einem wichtigen Element ergänzt. Die verschiedenen Anforderungen exakt und strategisch abzudecken ist die beste Garantie für den Erfolg. Voraussetzung dafür sind optimale Rahmenbedingungen. Wir unterstreichen damit einmal mehr, dass wir ein verlässlicher Partner sind. Unsere Industrie und unser Finanzplatz werden damit mit einem der weltweit grössten Netzwerke von Steuerabkommen verbunden.“, erläuterte Katja Gey, Leiterin der Stabsstelle für Internationale Finanzplatzagenden.