Das Luzerner Kantonsspital und die Luzerner Psychiatrie sollen in gemeinnützige Aktiengesellschaften umgewandelt werden. Die Spitäler erhalten so die optimalen Voraussetzungen für eine flexible und transparente Unternehmensorganisation und -führung. Zudem können sie Versorgungsverbünde mit anderen Anbietern eingehen. Der Kantonsrat hat der Gesetzesrevision in erster Beratung zugestimmt.
Der Luzerner Kantonsrat hat am ersten Tag der Dezember-Session 2019 unter anderem folgende Geschäfte behandelt:
– Mit der Änderung des Spitalgesetzes sollen das Luzerner Kantonsspital und die Luzerner Psychiatrie in gemeinnützige Aktiengesellschaften umgewandelt werden (siehe Video). Der Kantonsrat hat der Vorlage in erster Beratung mit 77 zu 33 Stimmen zugestimmt. Gemeinnützige Aktiengesellschaften haben sich für Unternehmen solcher Grösse und Komplexität als Rechtsform bewährt. Die Spitäler erhalten mit den Änderungen die optimalen Voraussetzungen für eine flexible und transparente Unternehmensorganisation und -führung. Zudem können sie Versorgungsverbünde mit anderen Anbietern eingehen. Die Spitäler sind so in der Lage, die Herausforderungen in der Spitalversorgung bestmöglich zu bewältigen und der Luzerner Bevölkerung langfristig eine qualitativ hochstehende und wirtschaftliche Spitalversorgung zu gewährleisten. Der Kanton Luzern hat dieselben Mitbestimmungsrechte wie bisher. Die zwei gemeinnützigen Aktiengesellschaften sind im alleinigen Eigentum des Kantons Luzern. Das Aktionärsrecht des Kantons wird durch den Regierungsrat ausgeübt. Er legt die zentralen Vorgaben mit der Eignerstrategie fest. Der Kantonsrat hat einen Antrag gutgeheissen, wonach der Regierungsrat die zuständige Kommission beim erstmaligen Erlass der Eignerstrategien und bei vorgesehenen Änderungen konsultieren muss. Weitere Anträge, die unter anderem die Mitspracherechte des Kantonsrats betreffen, wurden zurück an die vorberatende Kommission überwiesen und werden in der 2. Beratung behandelt. Noch unklar ist, ob es einen Gesamtarbeitsvertrag für das Personal geben soll. Verhandlungen der Sozialpartner dazu sind im Gange.
Ablehnung Volksinitiativen «Luzerner Kulturlandschaft»
– Der Kantonsrat spricht sich wie der Regierungsrat gegen die zwei Volksinitiativen «Luzerner Kulturlandschaft» aus. Die Verfassungsinitiative «Luzerner Kulturlandschaft» will den Schutz der Kulturlandschaft stärken und in der Kantonsverfassung verankern. Die Gesetzesinitiative wiederum verlangt eine Ergänzung des Planungs- und Baugesetzes. Die Anforderungen bei Einzonungen und Überbauungen von landwirtschaftlichen Nutzflächen sollen verschärft werden. Beide Initiativen wirken sich gemäss Regierungsrat negativ auf die Bevölkerung, die Wirtschaft und die Landwirtschaft aus. Der Regierungsrat hat deshalb einen Gegenvorschlag zur Gesetzesinitiative unterbreitet. Dieser berücksichtigt die wesentlichen Anliegen der Initiative, ohne den raumplanerischen Spielraum allzu sehr einzuschränken (siehe Mitteilung und Video vom 13. Juni 2019). Der Kantonsrat hat dem Gegenvorschlag zugestimmt. Die Änderungen sollen am 1. Januar 2021 in Kraft treten. Das Datum der Volksabstimmung steht noch nicht fest.
Neues Geldspielgesetz per Juli 2020
– Das neue Bundesgesetz über Geldspiele ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft. Der Kantonsrat hat nun der kantonalen Umsetzung zugestimmt. In den Bereichen, in denen der Kanton Regeln treffen kann, übernimmt er inhaltlich weitgehend die Bestimmungen des heutigen Lotteriegesetzes. Jedoch müssen Veranstalterinnen und Veranstalter von bewilligungspflichtigen Kleinlotterien künftig keine Abgabe von fünf bis zehn Prozent der Einsätze mehr entrichten. Der Kantonsrat ist der Auffassung, dass diese Abgabe jene bestraft, die durch Vereinsarbeit oder freiwilliges Engagement einen wichtigen Beitrag für das gesellschaftliche Zusammenleben leisten. Das neue Gesetz tritt per 1. Juli 2020 in Kraft.
Weitere Entscheide der Dezember-Session finden Sie unter folgendem Link.
Die Session wird am Dienstag, 3. Dezember 2019 fortgeführt. Die Sessionen des Luzerner Kantonsrats sind öffentlich und finden im Kantonsratssaal im Luzerner Regierungsgebäude an der Bahnhofstrasse 15 in Luzern statt.
Anhang
Kurzprotokoll
Neu eröffnete parlamentarische Vorstösse[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]