In einer Motion verlangte der Luzerner Nationalrat Albert Vitali, dass künftig bei der Aufklärung schwerer Straftaten die sogenannte Phänotypisierung angewendet werden kann. Diese erweiterte Form der DNA-Analyse erlaubt die Bestimmung von Augen-, Haar- und Hautfarbe, die biogeografische Herkunft sowie das biologische Alter. Heute dürfen die Ermittler aus dem DNA-Material nur das Geschlecht herauslesen. Der Regierungsrat nimmt positiv Stellung zu einer diesbezüglichen Vernehmlassung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes (EJPD) und begrüsst die vorgesehenen Anpassungen im DNA-Profil-Gesetz. Allerdings warnt der Regierungsrat davor, die in einer Phänotypisierung feststellbaren Merkmale gesetzlich in einem abschliessenden Katalog zu verankern. Stattdessen solle der Bundesrat den Katalog der feststellbaren Merkmale auf Verordnungsebene regeln und somit die Möglichkeit haben, die Liste dem jeweiligen anerkannten Stand der Wissenschaft anzupassen. Weiter regt der Regierungsrat an, auch Merkmale in Bezug auf den Gesundheitszustand von potentiellen Tätern in den Katalog aufzunehmen, sofern diese nach aussen sichtbar sind. Auch solche Merkmale können für die Fahndung hilfreich sein. Positiv stellt sich der Regierungsrat auch zur Anpassung der Löschfristen für DNA-Profile. Er erhofft sich von der Vereinfachung eine Verringerung des heutigen enormen, administrativen Aufwands. Anhang
Vernehmlassungsantwort | |