Im Jahr 2020 stehen 17 Mio. Franken für die Verbilligung der Krankenkassenprämien zur Verfügung. Dies ist etwas mehr als 0,5 Mio. Franken mehr als im Vorjahr. Wer im Jahr 2020 wieviel erhält, zeigen die ersten Entscheide, die gegen Ende Januar 2020 verschickt werden.
Der Regierungsrat hat die Steuerungsgrössen für die Verbilligung der Prämien der obligatorischen Krankenpflege-
Zusätzliche Mittel
Der Bund stellt 2020 gut 12 Mio. Franken für die Verbilligung der Urner Krankenkassenprämien zur Verfügung. Wie in den Vorjahren hat der Landrat ergänzend die Summe von 4,5 Mio. Franken genehmigt. Hinzu kommen 0,5 Mio. Franken aus einem Fonds, der mit nicht verwendeten Prämienverbilligungsgeldern aus den Vorjahren gespeist wird. So kann dieses Geld doch noch den Urner Versicherten ausbezahlt werden.
Steuerungsgrössen 2020
Wie in den Vorjahren bilden die mittleren Prämien der Urner Versicherten die Richtprämien zur Berechnung des Prämienverbilligungsanspruchs. Die von den Krankenkassen ermittelten mittleren Prämien entsprechen dem durchschnittlichen Prämienvolumen pro versicherte Person und berücksichtigen auch die gewählten Sparmodelle. Weil im kommenden Jahr mehr Geld für die Prämienverbilligungen zur Verfügung steht, kann der Selbstbehalt der Versicherten von 11,25 Prozent auf 9,75 Prozent gesenkt werden. Dadurch müssen alle Personen mit Prämienverbilligung im kommenden Jahr weniger für ihre Krankenkassenprämien bezahlen.
Erste Entscheide gegen Ende Januar 2020
Der Anspruch auf Prämienverbilligung wird anhand der Steuerdaten automatisch durch das Amt für Gesundheit berechnet. Die berechtigten Personen werden anschliessend schriftlich informiert. Wer bis Ende Januar 2020 noch keinen Entscheid des Amts für Gesundheit erhalten hat, hat entweder keinen Anspruch auf Prämienverbilligung oder verfügt über keine rechtskräftigen aktuellen Steuerdaten. Die Auszahlung der Prämienverbilligung erfolgt wie in den vergangenen Jahren an die Krankenkassen.
Detaillierte Informationen zur Prämienverbilligung im Kanton Uri sind im Internet unter der Adresse www.ur.ch/praemienverbilligung erhältlich.
Urner Steuerungsgrössen für die Prämienverbilligung 2020
- Erwachsene (26 Jahre und älter) Fr. 3’480.–
- Junge Erwachsene (19 – 25 Jahre) Fr. 2’364.–
- Kinder/Jugendliche (bis 18 Jahre) Fr. 900.–
Anrechnung des steuerbaren Vermögens: 15 Prozent
Selbstbehalt des Prämienverbilligungs-
(PV-Einkommen): 9,75 Prozent
Obergrenze des mittleren PV-Einkommens*: Fr. 80’000.–
*bis und mit diesem PV-Einkommen werden die Prämien von Kindern um mindestens 80 Prozent verbilligt; darüber entfällt die Mindestgarantie[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]