Regierungsrat nimmt Stellung zur Petition der IG Kirchenasyl

Spread the love

Staatskanzlei des Kantons Luzern

Mitte November 2019 hat der Kanton Luzern gemäss den Vorgaben der Dublin-Vereinbarungen und im Auftrag des Staatssekretariats für Migration zwei Personen nach Belgien zurückgeführt. Im Anschluss an die Rückführung hat die IG Kirchenasyl ein öffentlich kommuniziertes Protestschreiben in Form einer Petition an den Regierungsrat gerichtet und eine Erklärung verlangt.

Der Regierungsrat hat nun zur Petition und den darin formulierten Vorwürfen Stellung genommen. Die Stellungnahme ist öffentlich und wurde auf der Webseite des Justiz- und Sicherheitsdepartements publiziert. Der Regierungsrat hält – wie bereits in der Beantwortung des Vorstosses A 144 von Urban Frye – fest, dass die Rückführung der Personen nach Belgien in der Schweiz über alle Instanzen in diversen Entscheiden bestätigt und legitimiert wurde. In letzter Instanz mit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes. Weiter hält der Regierungsrat fest, dass die Kantone verpflichtet sind, Rückführungsentscheide im Asylbereich umzusetzen. Sie haben keinen Ermessenspielraum, die Ausführung der Rückführung auszusetzen.

Anhang
Stellungnahme[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]