Kanton Luzern zahlt neu 49 Prozent an Behandlungskosten im Spital

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Luzern (ots) – Die Luzerner Regierung hat den Anteil des Kantons an die Kosten einer Spitalbehandlung für das Jahr 2014 festgelegt. Dieser liegt neu bei 49 Prozent. Der restliche Anteil geht zu Lasten der Krankenversicherungen. In den Jahren 2012 und 2013 lag der Anteil des Kantons Luzern bei 50 Prozent. Der tiefere Prozentsatz bedeutet für den Kanton Luzern Minderausgaben in der Höhe von rund 5.5 Millionen Franken.

Die Luzerner Regierung hat den Kostenteiler für Spitalleistungen für das Jahr 2014 festgelegt. Der Kanton Luzern zahlt neu einen Anteil von 49 Prozent an den Behandlungskosten von Einwohnerinnen und Einwohnern des Kantons Luzern in Spitälern und Geburtshäusern. Entsprechend liegt der Anteil der Krankenversicherungen bei 51 Prozent. Mit der neuen Spitalfinanzierung muss der Kanton Luzern jährlich zum Voraus bestimmen, welchen Anteil an den Behandlungskosten im kommenden Jahr zu seinen Lasten geht. Für die Jahre 2012 und 2013 hatte der Kanton Luzern seinen Anteil jeweils bei 50 Prozent festgelegt.

Die Senkung des Kantonsanteils auf 49 Prozent bedeutet für den Kanton Luzern Minderausgaben von rund 5.5 Millionen Franken. Sie ist mit dem Projekt „Leistungen und Strukturen“ bereits im Aufgaben- und Finanzplan 2013-2016 enthalten und steht im Zusammenhang mit dem Auftrag des Kantonsrats an die Regierung, das Kostenwachstum der Ausgaben zu bremsen.

Das Krankenversicherungsgesetz KVG sieht vor, dass der Kantonsanteil ab dem Jahr 2017 mindestens 55 Prozent betragen muss. Der Kantonsanteil wird deshalb ab dem Jahr 2015 jeweils um zwei Prozent pro Jahr erhöht werden.

Dieser Beitrag wurde am von unter informationen der staatskanzleien/polizei usw. der innerschweizer kantone veröffentlicht.

Über Leonard Wüst

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