Kanton Luzern, Kurzmitteilungen aus dem Regierungsrat

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Luzerner Regierungsrat, seit 2019

Regierung sagt Ja zur Harmonisierung der Polizeitechnik und -informatik

Der Kanton Luzern tritt der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen über die Harmonisierung und die gemeinsame Bereitstellung der Polizeitechnik und -informatik in der Schweiz (VPTI) bei. Die Vereinbarung regelt die Zusammenarbeit zwischen den Kantonen und den beteiligten Bundesstellen. Dazu gehören insbesondere polizeiliche Einsatzmittel sowie Informatiklösungen, die hauptsächlich der Kommunikation sowie der gemeinsamen Verwaltung und dem Austausch von Daten zur Erfüllung von Polizeiaufgaben dienen.

Mit der Vereinbarung PTI erhält die interkantonale Polizeikooperation eine Grundlage, um den künftigen Herausforderungen rasch und effizient begegnen zu können. In der neuen öffentlich-rechtlichen Körperschaft «PTI Schweiz» werden die bisherigen Geschäftsfelder Harmonisierung der Schweizer Polizeiinformatik (HPI) und Kompetenzzentrum Polizeitechnik und Informatik (PTI) zusammengeführt. Dies mit dem Ziel, kurze Entscheidungswege sicherzustellen und die strategische Einbindung der politischen Ebene zu stärken.

Sekundarschule Kriens: Führung einer Stammklasse mit Niveau A und B bewilligt

Der Regierungsrat hat der Stadt Kriens die Bewilligung erteilt, im Schuljahr 2020/21 eine erste Sekundarklasse mit Niveau A und B zu führen. Diese Mischform ist für das getrennte Sekundarschulmodell nicht vorgesehen und wird nur ausnahmsweise bewilligt. Damit wird jedoch eine optimalere Klassenbildung möglich. Die Sekundarschule Kriens kann diese Mischklasse bei gleichbleibenden Schülerzahlen bis zum Ende der Sekundarschule weiterführen. Gleichzeitig muss sie jedoch die Umstellung vom getrennten auf das integrierte Modell auf das Schuljahr 2021/22 vorbereiten.

Regierungsrat genehmigt Zonenplanänderung in der Gemeinde Malters

An der Abstimmung vom 17. November 2019 beschlossen die Stimmberechtigten der Gemeinde Malters eine Änderung des Zonenplans in den Gebieten Eistrasse, Sonnenrain, Oberfeld, Unterfeld, Dangelbachmatte, Schlangenmätteli und Hirzli sowie eine Änderung des Bau- und Zonenreglements (BZR). Mit der Einzonung im Gebiet Eistrassen wird die bestehende Arbeitszone geringfügig erweitert. Die dabei beanspruchten Fruchtfolgeflächen werden vollständig kompensiert. Im Gebiet Sonnenrain können dank einer Umzonung eine Einstellhalle sowie zwei Wohnungen erstellt werden. In den Gebieten Oberfeld, Unterfeld, Dangelbachmatte, Schlangenmätteli und Hirzli wiederum wurde die dreigeschossige Wohnzone in eine viergeschossige Wohnzone umgezont. Eine Teilfläche im Gebiet Oberfeld wurde zudem mit der «Grünzone Freiraum» überlagert. Der Regierungsrat hat die Änderung des Zonenplans sowie des BZR genehmigt.