Am 11. Februar 2020 hat der Regierungsrat seine Sitzung bei der Stiftung Behindertenbetriebe Uri in Schattdorf abgehalten. Die Stiftung feiert dieses Jahr das 50-Jahr-Jubiläum ihrer Gründung. In einem halben Jahrhundert hat sich die damalige Eingliederungs- und Arbeitswerkstätte Uri zu einem der grössten Arbeitgeber im Kanton und zu einem modernen Zuhause für Menschen mit Behinderung entwickelt. Der Regierungsrat wurde von einer Delegation der Stiftung herzlich empfangen und es kam ein wohlwollender Austausch zustande. Sandra Berther, Stellvertreterin des Geschäftsführers, stellte zusammen mit Bewohnerinnen und Bewohnern die Stiftung vor und dankte dem Regierungsrat für die Unterstützung, die er ihrer Institution über die Jahrzehnte hinweg angedeihen liess. Seitens des Regierungsrats dankte Landammann Roger Nager für das Gastrecht und freute sich über die gelungene Begegnung.
Der Regierungsrat hat die Gesamtrevision der Nutzungsplanung Wassen bestehend aus den digitalen Daten der revidierten Nutzungspläne und der Bau- und Zonenordnung genehmigt. Die Gesamtrevision der Nutzungsplanung Wassen beinhaltet im Wesentlichen die Anpassung der Bau- und Zonenordnung ans PBG, die Reduktion der Bauzone aufgrund des revidierten kantonalen Richtplans und die Ausscheidung der Gewässerraumzonen sowie der Verkehrsflächen und Freihaltezonen innerhalb und ausserhalb der Bauzonen.
Die Gemeinden werden im kantonalen Richtplan angewiesen, bei Revisionen der Nutzungsplanung (Gesamtrevision, grössere Teilrevision), spätestens jedoch innert zehn Jahren, ihre Bauzonen gesamthaft hinsichtlich ihrer Lage und Dimensionierung mit dem Ziel einer Bauzonenauslastung von 100 Prozent zu überprüfen. Wenn innert 15 Jahren die zu erwartende Bauzonenauslastung innerhalb der Wohn-, Misch- und Zentrumszonen weniger als 90 Prozent beträgt, haben sie ihre Bauzonen innert fünf Jahren nach Inkrafttreten des Richtplans massgeblich zu reduzieren. Sie haben die Bauzonenauslastung auf mindestens 90 Prozent zu erhöhen oder den Umfang der unüberbauten Wohn-, Misch- und Zentrumszonen um mindestens die Hälfte zu reduzieren. Unüberbaute, nicht erschlossene Bauzonen dürfen in der Zwischenzeit nicht weiter erschlossen werden.
Die Gemeinde Wassen verfügt über zirka 2 Hektaren unüberbaute Bauzonenflächen in den Wohn-, Misch- und Zentrumszonen und damit über eine Bauzonenauslastung von 86 Prozent. Um eine Bauzonenauslastung von über 90 Prozent zu erreichen, zont die Gemeinde 4’254 m⊃; Wohnzone sowie 675 m⊃; Zentrumszone aus und zont 2’682 m⊃; Mischzone in die Gewerbezone um. Die Bauzonenauslastung beträgt mit der vorliegenden Nutzungsplanung 90 Prozent. Gemäss kantonalem Richtplan sind im Siedlungsleitbild zusätzlich Rückzonungsgebiete in einem Umfang zu bezeichnen, dass eine Bauzonenauslastung von über 95 Prozent erreicht wird. Dies ist mit dem Siedlungsleitbild der Gemeinde Wassen erfüllt.
Im Weiteren verbindet der Regierungsrat die Genehmigung mit Auflagen. Der nördliche Teil der neu eingezonten Zone für besondere Anlagen und Betriebsstätten im Gebiet Schöni liegt zwar ausserhalb des Untersuchungsperimeters der gültigen Gefahrenkarte, jedoch gleich angrenzend an ein Gebiet mit erheblicher Gefährdung bezüglich Lawinen. Es muss deshalb davon ausgegangen werden, dass dieses Gebiet ebenfalls erheblich lawinengefährdet ist. Diese Gefährdung muss deshalb in der Nutzungsplanung grundeigentümerverbindlich ausgeschieden werden.
Im Wald oder in Gebieten, die im landwirtschaftlichen Produktionskataster nicht dem Berg- oder Talgebiet zugeordnet sind (Sömmerungsgebiet) kann auf eine Festlegung des Gewässerraums verzichtet werden. Im Sinn eines einheitlichen Vollzugs über den ganzen Kanton sind die Gewässerräume bei den gewässerbegleitenden Bestockungsflächen sowie im Sömmerungsgebiet zu überprüfen und anzupassen. Im Gebiet Fürlaui wurden nach dem Hochwasserereignis im Jahr 2011 zwischen der Baudirektion und dem Grundeigentümer eine Vereinbarung erstellt und der Gewässerraum festgelegt. Der in der Gesamtrevision der Nutzungsplanung ausgeschiedene Gewässerraum entspricht nicht dem Gewässerraum der Vereinbarung. Dieser ist daher anzupassen.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]