Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) reichte frühzeitig im letzten Jahr beim Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) das Gesuch um eine weitere Phase «Phosphorprojekt Mittellandseen» (Phase III) ein. Die dafür erforderliche Vereinbarung wurde jedoch durch das BWL erst gegen das Jahresende unterzeichnet, weshalb der Kanton Luzern die betroffenen Landwirtinnen und Landwirte in den Zuströmbereichen des Baldegger-, Hallwiler- und Sempachersees ebenfalls erst im Dezember 2019 über das Projekt informieren konnte. Den betroffenen Landwirtinnen und Landwirten war es damit nicht mehr möglich, die laufenden Gülleverträge ordnungsgemäss zu kündigen und die neuen, strengeren Anforderungen einzuhalten. Vor diesem Hintergrund hat der Vorsteher des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements beim BLW das Gesuch um Verschiebung des Starts des Phosphorprojekts Phase III um ein Jahr eingereicht. Am 11. Februar 2020 hat das BLW das Gesuch gutgeheissen. Somit werden die bisherigen Massnahmen verlängert, die neuen Massnahmen des Phosphorprojekts Phase III treten ab dem 1. Januar 2021 – gleichzeitig mit einer entsprechenden Anpassung der kantonalen Phosphorverordnung – in Kraft.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]