Heute Freitag, 28. Februar 2020, hat der Bundesrat Massnahmen zur Verminderung des Übertragungsrisikos des Coronavirus verordnet. Private und öffentliche Anlässe mit mehr als 1000 Teilnehmenden sind bis 15. März 2020 verboten.Die Veranstalter von Anlässen sind verpflichtet, auch bei Veranstaltungen mit weniger als 1000 Teilnehmenden zusammen mit der zuständigen kantonalen Behörde eine Risikoabwägung vorzunehmen, ob die Veranstaltung durchgeführt werden kann oder nicht.
Der Sonderstab hat eine erste grundsätzliche Risikoabwägung für Veranstaltungen im Kanton Uri vorgenommen. Nicht betroffen von der Risikoabwägung sind generell Anlässe im Freien, öffentliche Verkehrsmittel sowie der Normalbetrieb von Restaurants und Gastronomiebetrieben. Auch Veranstaltungen, die die nachfolgenden Kriterien erfüllen, können ohne zusätzliche Risikoabwägung durchgeführt werden.
- Veranstaltungen im Familienkreis
- Veranstaltungen mit Teilnehmenden, die namentlich oder persönlich bekannt sind (Teilnehmerliste, Mitglieder oder Vereinsanlass)
Bei allen übrigen Veranstaltungen müssen die Organisatoren eine Risikoabwägung vornehmen und dazu das Formular unter www.ur.ch/coronavirus ausfüllen (Direktlink: https://www.ur.ch/
Generell gilt es zu beachten, dass bei Veranstaltungen stets ein Risiko für eine Ansteckung besteht. Es ist letztlich im Verantwortungsbereich jedes einzelnen und des Veranstalters, ob er an Veranstaltungen teilnehmen oder diese durchführen will. Allgemein wird empfohlen, bei Veranstaltungen auf Hygienemassnahmen hinzuweisen und dafür besorgt zu sein, dass mindestens Vorrichtungen zum Hände waschen oder desinfizieren vorhanden sind.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]