Felsräumungsarbeiten an der Gotthardstrasse, Abschnitt Amsteg – Wassen, Kurzfristige Strassensperrungen
Die Baudirektion investiert in die Sicherheit des Urner Strassennetzes. Im Rahmen der Schutzmassnahmen für die Gotthardstrasse werden vom
Montag, 09. März 2020 bis Freitag, 03. April 2020
während des Tages Felsräumungsarbeiten ausgeführt. Aus Sicherheitsgründen muss die Strasse in unregelmässigen Abständen für kurze Zeit gesperrt werden. Der Verkehr wird von Hand geregelt. An Wochenenden kann der Verkehr ohne Einschränkungen zirkulieren.
Auf die Postautokurse wird Rücksicht genommen.
Die Baudirektion dankt den Verkehrsteilnehmern für das Verständnis.
Gemäss dem kantonalen Planungs- und Baugesetz dürfen durch Bepflanzungen weder der Verkehr behindert oder gefährdet, noch der Bestand und die Sicherheit des Strassenkörpers beeinträchtigt werden (Artikel 83 Planungs- und Baugesetz des Kantons Uri; RB 40.1111).
Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden müssen Bäume, Sträucher und Hecken an Strassen und Trottoirs während des ganzen Jahres so geschnitten sein, dass die Übersicht auf Strassen und Trottoirs nicht beeinträchtigt wird. Während der Vegetationszeit müssen Hecken oftmals mehrmals im Jahr geschnitten werden. Verantwortlich dafür sind die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer.
Was ist zu beachten:
1. Ausfahrten und Strasseneinmündungen
Im Sichtbereich von Ausfahrten oder Strasseneinmündungen dürfen Pflanzen und Einfriedungen eine Höhe von höchstens 60 cm ab Strasse erreichen.
2. Lebhecken, Sträucher und Pflanzen entlang von Strassen
Lebhecken, Sträucher und Pflanzen dürfen nicht in die Strasse oder das Trottoir hineinragen.
3. Bäume entlang von Strassen, Wegen und Trottoirs
Überragende Äste sind im Fahrbahnbereich der Strasse auf eine Höhe von 4.50 m, bei Trottoirs auf eine Höhe von 2.50 m zu stutzen. Zudem ist darauf zu achten, dass eine allfällige Strassen- oder Trottoirbeleuchtung, Strassenverkehrssignale und Verkehrsspiegel durch Bäume und Sträucher in ihrer Wirkung nicht beeinträchtigt werden.
Die Baudirektion bittet alle betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmung besorgt zu sein, und dankt Ihnen für ihren Beitrag zur Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden.
Die Kantonsrechnung 2019 schliesst mit einem Gewinn von 6.8 Mio. Franken ab
Mit dem Gesamtergebnis in der Erfolgsrechnung von plus 6.8 Mio. Franken konnte die Budgetvorgabe von minus 5.1 Mio. Franken deutlich übertroffen werden. Diese positive Abweichung setzt sich aus Mehrerträgen von 11.3 Mio. Franken und Minderaufwendungen von 0.6 Mio. Franken zusammen. Die Nettoinvestitionen sind mit 31.2 Mio. Franken um 18.5 Mio. Franken tiefer ausgefallen als budgetiert. Der Selbstfinanzierungsgrad von 86.3 Prozent liegt damit deutlich über dem Budgetwert von 24.6 Prozent.
Obwohl der Kanton Uri aus dem nationalen Finanzausgleich deutlich weniger Mittel (minus 5 Mio. Franken) als im Vorjahr erhalten hat, blieb das Gesamtergebnis der Erfolgsrechnung praktisch unverändert. Sondereffekte auf der Ertragsseite und eine hohe Budgetdisziplin machten dieses sehr erfreuliche Ergebnis möglich.
Erfolgsrechnung
Der Aufwand in der Kantonsrechnung 2019 beträgt 414.0 Mio. Franken. Darin enthalten sind zwei nicht budgetierte Fondszuweisungen in der Höhe von insgesamt 4.8 Mio. Franken. Unter Berücksichtigung dieses Effekts, liegt der Aufwand 5.4 Mio. Franken oder 1.3 Prozent unter Budget. Die wesentlichen Abweichungen sind:
- Neue Regionalpolitik, Nettobeitrag San. Gottardo (minus 1.4 Mio.)
- Personalaufwand (minus 0.8 Mio.)
- Private Fachschulen (minus 0.7 Mio.)
- Kantonale universitäre Hochschulen (minus 0.6 Mio.)
- Natur und Heimatschutz (minus 0.6 Mio.)
- Abschreibungen Sachanlagen (minus 0.6 Mio.)
- Abschreibungen Investitionsbeiträge (minus 0.5 Mio.)
- Leistungsabgeltung SBB (minus 0.4 Mio.)
- Vertikaler Ressourcenausgleich innerkantonal (plus 1.0 Mio.)
- Winterdienst (plus 0.8 Mio.)
- Beiträge an Gemeinden, Schülerpauschalen (plus 0.5 Mio.)
Auf der Ertragsseite stehen 420.8 Mio. Franken bzw. nach Abzug der beiden nicht budgetierten Fondszuweisungen 416.0 Mio. Franken in der Kantonsrechnung 2019. Dies sind 6.5 Mio. Franken oder 1.6 Prozent mehr als budgetiert. Die Hauptgründe für die Abweichung sind:
- Kantonale Steuern (plus 3.3 Mio.)
- Anteil Verrechnungssteuer (plus 1.1 Mio.)
- Gewinn Verkauf Liegenschaften Finanzvermögen (plus 0.7 Mio.)
- Marktwertanpassungen Wertschriften Finanzvermögen (plus 0.7 Mio.)
- Marktwertanpassungen Liegenschaften Finanzvermögen (plus 0.6 Mio.)
- Bundesbeiträge für Berufsbildung (plus 0.4 Mio.)
- Integrationsbeiträge Bund (plus 0.4 Mio.)
- Bundesbeiträge für Gewässerunterhalt (minus 0.8 Mio.)
- Bussen, Geldstrafen und Gebühren Staatsanwalt (minus 0.5 Mio.)
Zahlreiche kleinere Mehr- und Minderaufwendungen bzw. Mehr- und Mindererträge verbesserten das Gesamtergebnis der Erfolgsrechnung zusätzlich um 2.7 Mio. Franken.
Investitionsrechnung
Die Bruttoinvestitionen der Investitionsrechnung belaufen sich auf 58.3 Mio. Franken und liegen damit um 11.4 Mio. Franken unter dem Budget. Die Nettoinvestitionen fallen mit 31.2 Mio. Franken um 18.5 Mio. Franken tiefer aus als budgetiert. Netto wurden 11.9 Mio. Franken für Hochbauten, 7.8 Mio. Franken bei den Kantonsstrassen, 2.8 Mio. Franken beim Amt für Energie für Konzessionsrückkauf und Kraftwerksbeteiligungen, 2.1 Mio. Franken beim Hochwasserschutz, 1.4 Mio. Franken beim Forst, 1.4 Mio. Franken für den öffentlichen Verkehr, 1.1 Mio. Franken für die Landwirtschaft und 0.5 Mio. Franken für Fussballplätze investiert. Zahlreiche kleinere Investitionen belaufen sich insgesamt auf 2.2 Mio. Franken.
Der Selbstfinanzierungsgrad, das heisst die Deckung der Nettoinvestitionen, erreicht 86.3 Prozent und liegt damit 61.7 Prozentpunkte über dem Budget (24.6 Prozent). Das Nettovermögen hat sich gegenüber dem Vorjahr um 2.8 Mio. Franken auf 68.3 Mio. Franken reduziert.
Der Regierungsrat wertet das Ergebnis der Kantonsrechnung 2019 als sehr erfreulich.
Kanton und SBB einigen sich im Streit um Steuerausfallentschädigung
Der Kanton Uri und die SBB vertreten seit einiger Zeit unterschiedliche Rechtsauffassungen über die Besteuerung der Kraftwerke (KW) respektive über die Rechtmässigkeit und die Bemessungen der in den Konzessionen festgehaltenen Steuerausfallentschädigung, die die SBB dem Kanton und den Gemeinden entrichtet. In längeren Verhandlungen gelang es, ein Ergebnis zu erzielen, das beidseits als gerecht und ausgewogen betrachtet wird.
Um eine angemessene Steuerausfallentschädigung aufrecht zu halten, ist die Fusion der Kraftwerk Amsteg AG und Kraftwerk Wassen AG mit der SBB AG vorgesehen. Dazu verkauft der Kanton der SBB seine Aktienanteile an diesen beiden Kraftwerkunternehmen. Die Energiebezugsrechte des Kantons an den Kraftwerksproduktionen bleiben vollumfänglich gewahrt. Auf die Mitarbeitenden in den Kraftwerken hat die Fusion keine Auswirkungen. Dank der Fusion kann die SBB Synergien schaffen, die erlauben, dass die Steuern und Abgaben der Gemeinden in angemessener Grössenordnung beibehalten werden.
Am stärksten von der Einigung profitieren die Einwohnergemeinden Silenen, Gurtnellen und Wassen. Sie sind auf die jährlichen Entschädigungszahlungen der SBB-Werke Amsteg und Wassen angewiesen. Wären die Verhandlungen gescheitert, hätten die Gemeinden einen Teil der Steuerausfallentschädigungen der letzten Jahre zurückzahlen müssen. Eine Rückzahlung hätte die Gemeinden enorm belastet. Entsprechend zeigt sich der Gemeindepräsident von Silenen, Hermann Epp, erleichtert: «Wir sind glücklich über diese Einigung. Ein Scheitern hätte unsere Gemeinde wohl in eine finanzielle Schieflage gebracht.»
Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung wird ein Konsens erreicht und der Streit dauerhaft beigelegt. Das letzte Wort hat aber der Landrat. Die Abtretung der Aktien der Kraftwerk Amsteg AG und der Kraftwerk Wassen AG an die SBB AG bedingt nämlich, dass die entsprechenden Artikel in der Reusskonzession und in der Furkareusskonzession angepasst werden. Die Konzessionsänderungen sind Gegenstand einer separaten Vorlage, die der Landrat in der Mai-Session behandeln wird. Die ausführliche Botschaft an den Landrat ist im Internet unter www.ur.ch abrufbar. Kanton, SBB und die betroffenen Gemeinden hoffen, dass das Vorgehen auch die Unterstützung im Landrat findet.
Berufs- und Weiterbildungszentrum Uri: Iwan Wyrsch wird neuer Abteilungsleiter
Die Schulkommission des Berufs- und Weiterbildungszentrums Uri (bwz uri) hat Iwan Wyrsch zum neuen Abteilungsleiter «Wirtschaft und Verkauf» ernannt. Der 48-jährige Berufsschullehrer im Schreinerberuf folgt auf Peter Schmidli, der als Schulleiter an seinen Wohnort zurückkehrt. Der Seedorfer Iwan Wyrsch tritt seine neue Aufgabe am 1. April 2020 an.
Kontinuität am Berufs- und Weiterbildungszentrum Uri
Iwan Wyrsch arbeitet seit 2004 am bwz uri, wo er als Fachlehrer und Prüfungsexperte bei den Schreinerberufen tätig ist. Als Leiter Qualitätsmanagement war er massgeblich für die erfolgreiche Neuzertifizierung des bwz uri gemäss ISO 21001 verantwortlich und kennt die Prozesse und Abläufe der Berufsschule von Grund auf. Seit 2009 ist er zudem als Dozent an der Höheren Fachschule Bürgenstock tätig.
Die Abteilung «Wirtschaft und Verkauf» umfasst die verschiedenen Profile der kaufmännischen Berufe, die berufsbegleitende Berufsmaturität «Wirtschaft» sowie die verschiedenen Detailhandelsberufe. Als Abteilungsleiter wird Iwan Wyrsch Mitglied der Schulleitung des bwz uri.