Der Regierungsrat hat die Finanzdirektion ermächtigt, eine Vernehmlassung zur Teilrevision des Reglements über das Rechnungswesen der Einwohnergemeinden (RRE) durchzuführen. Der Vernehmlassungsentwurf wurde in den vergangenen Monaten zusammen mit Vertretern der Gemeinden erarbeitet.
Am 1. Januar 2019 trat die revidierte Verordnung über den Finanzhaushalt des Kantons Uri (FHV) zusammen mit dem neuen Gesetz zum Haushaltsgleichgewicht des Kantons Uri in Kraft. Das hat auch Auswirkungen auf das RRE. Insbesondere sind in diesem Zusammenhang das Haushaltsgleichgewicht und die finanzpolitischen Instrumente zu nennen. Mit der revidierten FHV verzichtet der Kanton auf sämtliche finanzpolitischen Instrumente. Dieser Verzicht soll nicht automatisch auch für die Gemeinden gelten. Die Gemeinden sollen auch weiterhin finanzpolitische Instrumente nutzen können und damit Schwankungen in den jährlichen Ergebnissen ihrer Rechnungen glätten können. Weitere Anpassungen im RRE betreffen den Finanzplan, die Geldflussrechnung, die Finanzkennzahlen sowie den Konsolidierungskreis. Es handelt sich dabei um Anpassungen formeller Natur respektive an die bisherige Praxis.
Die Vernehmlassung endet am 1. Juni 2020. Die Unterlagen sind auf www.ur.ch/vernehmlassungen aufgeschaltet.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]