Kurzmitteilungen aus dem Luzerner Regierungsrat

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Luzerner Regierungsrat, seit 2019

Änderung von Verordnungen im Musikschulbereich aufgrund der Aufgaben- und Finanzreform 18 (AFR18)

Im Rahmen der Aufgaben- und Finanzreform 18 (AFR18) hat der Kantonsrat beschlossen, ab dem Schuljahr 2020/2021 einerseits die Organisation der kommunalen Musikschulen zu optimieren und andererseits den Instrumental- und Sologesangsunterricht an den kantonalen Schulen neu zu organisieren. Neu werden die Lernenden der Gymnasien und Mittelschulen den Instrumental- und Gesangsunterricht an einer kommunalen Musikschule besuchen. Der Regierungsrat hat die erforderlichen Verordnungsänderungen beschlossen. Zudem hat er pauschale Entschädigungen für Kurzzeit-Stellvertretungen bis zu einer Woche an den Volksschulen und den Musikschulen eingeführt. Gleichzeitig wurde die bestehende Pauschalentschädigung für Lehrpersonen, die eine Kurzzeit-Stellvertretung an einer kantonalen Schule übernehmen, erhöht.

Jury der selektiven Produktionsförderung für die Ausschreibungen 2020 gewählt

Der Regierungsrat hat folgende Mitglieder in die Jury der selektiven Produktionsförderung für die Ausschreibungen 2020 gewählt:

Angewandte Kunst:
Eichenberger Ralph, Frey Patrick, Gassert Doris, Leisibach Vera, Muri Ursula
Freie Kunst:
Dietschi Schmid Cornelia, Gaillard Céline, Stahlhut Heinz, Tuzzi Daniella, Muri Ursula
Musik Frühjahr:
Bajaria Kathrin Hanna, Fischer Dominik, Kunz Seline, Romanò Nicola, Sägesser Stefan
Musik Herbst:
Berther Martina, Mejer Thomas, Morgenegg Jürg, Opilik Lydia, Sägesser Stefan
Theater/Tanz Frühjahr:
Egli Philipp, Korber Daniel, Veser Kathrin, Wespi Irene, Sägesser Stefan
Theater/Tanz Herbst:
Bachmann Lisa, Bösch Maya, Haferburg Ute, Monten Joshua, Sägesser Stefan
Recherchebeiträge:
Busch Dominik, Halter Jürg, Matijasevic Ana, Windlin Annette, Sägesser Stefan

Beromünster: Änderung des Zonenplans im Ortsteil Gunzwil

Der Regierungsrat genehmigt die Zonenplanänderung im Ortsteil Gunzwil in der Gemeinde Beromünster. Die Stimmberechtigten hatten der Änderung an der Gemeindeversammlung vom 12. Dezember 2019 zugestimmt. Mit der Zonenplanänderung wird eine Fläche von rund 5800 m2 von der Landwirtschaftszone in die Arbeitszone 2 eingezont. Dies ermöglicht der dort ansässigen Haslimann Aufzüge AG einen betrieblich notwendigen Ausbau der heutigen Produktionsstätte. Die betroffenen Fruchtfolgeflächen werden vollumfänglich kompensiert.

Ermensee: Änderung des Zonenplans im Gebiet Tampitäller

Der Regierungsrat genehmigt die Änderung des Bau- und Zonenreglements und des Zonenplans im Gebiet Tampitäller in der Gemeinde Ermensee, welche die Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung vom 25. November 2019 beschlossen hatten. Das Gebiet Tampitäller/Bahnhof Hitzkirch liegt teils in der Gemeinde Ermensee, teils in der Gemeinde Hitzkirch. Mit der Zonenplanänderung werden die bau- und planungsrechtlichen Voraussetzungen für die gemeindeübergreifende Entwicklung des betroffenen Areals geschaffen. Die Zonenvorschriften auf dem Ermenseer Teil des Areals werden an die Vorschriften der Gemeinde Hitzkirch angepasst. Die davon betroffenen Grundstücke werden von der Arbeitszone 2 in die neugeschaffene Wohn- und Arbeitszone «Tampitäller» umgezont.

Regierung genehmigt regionalen Teilrichtplan Wanderwege des Regionalen Entwicklungsträgers Sursee-Mittelland

An der Delegiertenversammlung vom 10. Dezember 2019 beschlossen die Delegierten des Gemeindeverbands und des Regionalen Entwicklungsträgers (RET) Sursee-Mittelland den regionalen Teilrichtplan Wanderwege. Dieser besteht aus einer Karte (1:25’000), einem Bericht und Massnahmeblättern. Gleichzeitig beschlossen sie die Aufhebung der bestehenden Wanderwegrichtpläne Rottal-Wolhusen (die Gemeinden Buttisholz und Grosswangen betreffend) und Surental-Sempachersee-Michelsamt. Auslöser für die Überprüfung der regionalen Wanderwegrichtpläne war das Projekt «Qualitätsverbesserung Wanderwegnetz Kanton Luzern». Die RET sind gemäss Koordinationsaufgabe M6-4 des kantonalen Richtplans 2015 verpflichtet, das Wanderwegnetz auf ihrem Gebiet laufend zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. Der Regierungsrat hat den regionalen Teilrichtplan vom 10. Dezember 2019 sowie die Aufhebung der bestehenden Wanderwegrichtpläne Rottal-Wolhusen (betr. die Gemeinden Buttisholz und Grosswangen) und Surental-Sempachersee-Michelsamt genehmigt.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]