Stiftung Behindertenbetriebe Uri; Wahl des Stiftungsrats
Gemäss Artikel 5 der Stiftungsurkunde der Stiftung Behindertenbetriebe Uri (SBU) wählt der Regierungsrat eine Präsidentin oder einen Präsidenten und vier bis acht Mitglieder des Stiftungsrats für die Amtsdauer von vier Jahren. Nach Ablauf der Amtsdauer sind Präsidium und Mitglieder des Stiftungsrats wieder wählbar. Mindestens ein Sitz im Stiftungsrat steht einer Vertreterin oder einem Vertreter aus dem Kreise von Menschen mit einer Behinderung zu.
Der Präsident des Stiftungsrats der Behindertenbetriebe Uri, Hermann Näf und das Mitglied Lisbeth Epp-Zurfluh haben ihren Rücktritt erklärt. Die weiteren vier Mitglieder des Stiftungsrats stellen sich für eine Wiederwahl für die Amtsdauer vom 1. Juni 2020 bis 31. Mai 2024 zur Verfügung. Der Regierungsrat hat als Neumitglieder Silvana Frei, Altdorf, und Edith Rosenkranz-Fallegger, Altdorf, gewählt. Ein Sitz im Stiftungsrat, der einem Vertreter oder einer Vertreterin aus dem Kreise von Menschen mit einer Behinderung zusteht, bleibt vakant.
Somit setzt sich der Stiftungsrat wie folgt zusammen:
Präsident: Leo Brücker, Altdorf
Mitglieder:
Matthias Büeler, Altdorf
Karl Frei, Altdorf
Pius Zgraggen, Erstfeld
Theres Bach, Horw
Silvana Frei, Altdorf
Edith Rosenkranz-Fallegger, Altdorf
Der Regierungsrat dankt den zurückgetretenen Hermann Näf und Lisbeth Epp-Zurfluh für ihre Tätigkeit zugunsten der Stiftung Behindertenbetriebe Uri und wünscht ihnen für die Zukunft alles Gute.
Der Regierungsrat hat Stefan Jauch, Amsteg, ermächtigt, bei Übertretungen von Verkehrsbeschränkungen Ordnungsbussen auf den Erschliessungsstrassen im Naturschutzgebiet «Reussdelta» zu erheben.
Der Regierungsrat hat den Quartiergestaltungsplan «Strickermatt» in der Gemeinde Altdorf genehmigt. Der QGP «Strickermatt» umfasst diverse Parzellen auf dem ehemaligen «Griesemer-Areal» in unmittelbarer Nachbarschaft des Kantonsbahnhofs Altdorf. Er bezweckt die Verwirklichung einer verdichteten Wohn- und Gewerbesiedlung. Dies unter optimaler Ausnützung der vorhandenen Grundstücke und eine in städtebaulicher und architektonischer Hinsicht besonders gute Gestaltung der Überbauung, die sich als Ganzes harmonisch in die bestehende Bebauungsstruktur einfügt. Durch verdichtete Wohnformen erfolgt ein schonender Umgang mit den Landreserven. Ziel ist die Schaffung von attraktivem Wohnraum für Personen jeden Alters und von attraktiven Aussenflächen, die privat und öffentlich genutzt werden können.
Der Regierungsrat hat die Baukommission Altdorf angewiesen, mit der Baueingabe der ersten Bauetappe den verbindlichen Umgebungsplan für das Gesamtareal mit naturnahen Grün- und Freiflächen, Baumstandorten, Mauern, Wegen und weiteren Elementen (Dachbegrünung, Strukturelemente usw.) inklusive Artenlisten einzufordern und dem Kanton zur Stellungnahme zu unterbreiten. Ebenfalls ist der Schutz der historischen Natursteinmauern im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens sicherzustellen.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]