Kantonsratssession findet am 18. Mai in der Messe Luzern statt

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Messe Luzern Symbolbild

Die Geschäftsleitung des Kantonsrates hat dem Sessions-Einberufungsbegehren der Fraktionen SP und Grüne/Junge Grüne stattgegeben. Die Session findet am 18. Mai 2020 in der Messe Luzern statt. Zusätzlich wird die Juni-Session um einen Tag verlängert. Damit kann das Kantonsparlament seine ordentliche Arbeit unter Berücksichtigung der besonderen Umstände rasch wieder aufnehmen.

Die Geschäftsleitung des Kantonsrates hat an der ausserordentlichen Sitzung vom 17. April 2020 das beim Kantonsratspräsidenten Josef Wyss eingereichte Einberufungsbegehren der Fraktionen SP und Grüne/Junge Grüne für eine Session zur Kenntnis genommen. Die Session findet am Montag, 18. Mai 2020 von 8 Uhr bis 18 Uhr in der Messe Luzern statt. Sie kann nicht wie sonst üblich im Kantonsratssaal stattfinden, weil dort die Social-Distancing-Regeln nicht eingehalten werden können.

Für die Beratung vorgesehen sind neben der Botschaft B 22 über die Erhöhung der Zahl der Staatsanwältinnen und -anwälte zur Bekämpfung der Cyberkriminalität und den beiden Botschaften B 18 und B 19 über den Hochwasserschutz und die Revitalisierung der Ron beziehungsweise der Kleinen Emme auch zahlreiche Vorstösse. Ebenfalls vorgesehen sind Informationen zur aktuellen Lage infolge der Corona-Pandemie.

Wegen der im März erfolgten verschärften Massnahmen des Bundesrates zur Eindämmung des Coronavirus wurden die März-Session und später auch die Session vom 11./12. Mai abgesagt. Um den dadurch entstandenen Überhang an parlamentarischen Vorstössen baldmöglichst abzubauen, findet die Juni-Session an drei, anstatt an zwei Tagen statt (22./23. und 29. Juni). Auch diese Session wird in der Messe Luzern durchgeführt.

Die während der aktuellen Corona-Situation intensivierte Kommissionsarbeit wird beibehalten. Die Kommissionen werden vom Regierungsrat und den Departementen weiterhin regelmässig über die aktuellen Handlungsfelder im Zusammenhang mit dem Coronavirus informiert. Ab dem 15. Mai nehmen die Kommissionen ihre Sitzungstätigkeit gemäss der ordentlichen Geschäftsplanung wieder auf. Für die Kommissionssitzungen stehen grössere Sitzungsräumlichkeiten zur Verfügung, damit auch hier die Vorgaben des Bundesrates zum Schutz der Bevölkerung eingehalten werden können. Sitzungen ohne ausführliche Detailberatungen können auch mittels Telefon- oder Videokonferenzen durchgeführt werden.

Mit diesen Massnahmen soll der Ratsbetrieb möglichst rasch wieder in einen normalen Rhythmus geführt werden.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]