Kanton Uri unterstützt Kulturorganisationen und Kulturschaffende

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Kanton Uri

Der Kanton Uri setzt die vom Bundesrat in der COVID-Verordnung Kultur vorgesehenen Massnahmen um. Innert kurzer Zeit wurden die finanziellen und rechtlichen Grundlagen dazu geschaffen. Urner Kulturorganisationen und Kulturschaffende können Gesuche um Ausfallentschädigungen einreichen.

 

Der Kanton Uri verfügt über eine sehr reiche Kunst- und Kulturszene. Diese ist durch die Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus – insbesondere das Veranstaltungsverbot – besonders hart betroffen. Zahlreiche Festivals und Veranstaltungen wurden bereits abgesagt oder verschoben. Um den Schaden für die Kultur zu mindern, hat der Bundesrat am 20. März 2020 die COVID-Verordnung Kultur erlassen. Darin sind verschiedene Unterstützungsmassnehmen für Kulturschaffende, Kulturorganisationen und Laienverbände vorgesehen, darunter Soforthilfen und Ausfallentschädigungen.

 

Regierungsrat schafft rechtliche Grundlagen für Unterstützung

Der Urner Regierungsrat setzt die Bundesvorgaben im Kanton Uri um. Urner Kulturorganisationen und Kulturschaffende können bis am 20. Mai 2020 Gesuche um Ausfallentschädigungen gemäss COVID-Verordnung Kultur einreichen. «Wir konnten innert kurzer Zeit die notwendigen rechtlichen, administrativen und finanziellen Grundlagen schaffen, damit die Urner Kulturorganisationen und Kulturvereine von den Unterstützungsmassnahmen des Bunds und des Kantons profitieren können», erklärt Bildungs- und Kulturdirektor Beat Jörg. Die aktuelle Situation und das Fehlen des Kulturangebots zeige deutlich auf, welchen wichtigen Wert die Kultur in der Urner Gesellschaft hat. «Mit unseren Unterstützungsmassnahmen tragen wir dazu bei, das reiche Kulturleben in Uri, das zu grossen Teilen auch von ehrenamtlichen Personen getragen wird, zu erhalten.»

 

Leistungsvereinbarungen bleiben erhalten

In einem Grundsatzentscheid hat der Urner Regierungsrat als weitere Unterstützungsmassnahme Ende März beschlossen, dass bereits gesprochene Projektbeiträge aus dem Lotteriefonds an verschobene und abgesagte Veranstaltungen ausbezahlt werden, sofern die entsprechenden Kosten ausgewiesen sind. Zur Unterstützung der kulturellen Infrastruktur werden auch Beiträge, die an Leistungsvereinbarungen geknüpft sind, ausbezahlt. Bereits seit der vergangenen Woche können zudem Laienvereine bei ihren jeweiligen nationalen Dachverbänden um eine Ausfallentschädigung nachsuchen.

 

Das Gesuchsportal sowie die entsprechenden Formulare sind unter www.ur.ch/coronavirus (Veranstalter/Kultur) zu finden.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]