Innovative Startups sind ein wichtiger Erfolgsfaktor der schweizerischen Wirtschaft. Mit einem speziellen Startup-Bürgschaftsprogramm hat der Bund ein zusätzliches Instrument geschaffen, um aussichtsreiche Startups vor einer Corona-bedingten Insolvenz bewahren. Der Regierungsrat hat entschieden, sich an diesem Programm zu beteiligen und ergänzt damit die Unterstützung des Kantons Uri bei wirtschaftlichen Härtefällen.
Auch im Kanton Uri sind innovative und aufstrebende Jungunternehmen von der Corona-Krise besonders betroffen. Bisher konnten Startups nur sehr eingeschränkt oder gar nicht auf die bestehenden Notmassnahmen des Bundes zurückgreifen. In Ergänzung der Covid-19-Kredite will der Bund deshalb aussichtsreiche Startups mithilfe des Bürgschaftswesens vor einer Corona-bedingten Insolvenz bewahren. Für Startups soll unter dem bestehenden Bürgschaftswesen ein neues Verfahren geschaffen werden. Dabei kann der Bund 65 Prozent und der Kanton die restlichen 35 Prozent eines Kredits verbürgen. Es obliegt den einzelnen Kantonen, ob sie dieses Instrument der KMU-Bürgschaften ihren Startups zur Verfügung stellen wollen.
Indem er sich am Startup-Bürgschaftsprogramm des Bundes beteiligt, will der Regierungsrat auch den im Kanton Uri ansässigen Startups die Gelegenheit bieten zu Bankkrediten zu kommen, um ihre Liquidität während der Krise bewahren zu können. Das Verfahren und die entsprechenden Kriterien werden derzeit sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene ausgearbeitet. Sobald Anträge eingereicht werden können, wird dies auf der Webseite www.ur.ch/coronavirus (Rubrik «Wirtschaft, Arbeitgeber, KMU) kommuniziert.
Im Auftrag des Regierungsrats: Standeskanzlei[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]