Vor zehn Jahren, am 1. Mai 2010, trat das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen in Kraft. Das Gesetz war der vorerst letzte Erfolg in der nationalen Tabakpräventionspolitik. Weitere Massnahmen auf Bundesebene werden seither von der Tabak- und Nikotinlobby blockiert.
Die Folge des Stillstands: In der Schweiz raucht seit 2007 unverändert über ein Viertel der Menschen (2007: 28%, 2017: 27%). In absoluten Zahlen gibt es heute sogar über 200’000 Raucherinnen und Raucher mehr als 2007, da die Bevölkerung seither um eine Million Menschen zugenommen hat.
Europa: Mit Massnahmen zum Erfolg
Unsere Nachbarn dagegen entwickeln ihre Massnahmen weiter: So führten die Staaten der Europäischen Union im Jahr 2016 grossflächige Bild- und Textwarnhinweise ein, die zwei Drittel der Zigarettenschachteln bedecken. Mehrere Länder, darunter Grossbritannien und Nordirland, Slowenien und Belgien (ab 2021), haben zusätzlich neutrale Einheitsverpackungen eingeführt. Ende 2020 wird eine Schachtel Zigaretten in unserem Nachbarland Frankreich 10 Euro kosten.
Das Musterland Irland führte bereits 1988 ein Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden ein, in den Jahren darauf folgten umfassende Werbe-, Promotions- und Sponsoringeinschränkungen, bis hin zu Einheitsverpackungen im Jahr 2018. Es hat das stärkste europäische Gesetz zum Schutz vor Passivrauchen. Mit 13.50 Euro pro Schachtel sind die Preise für Zigaretten die höchsten in Europa. Allein zwischen 2015 und 2019 sank der Anteil der Raucherinnen und Raucher in Irland von 23 auf 17 Prozent; Ziel bis 2025 ist eine Prävalenz von unter 5 Prozent.
Abgehängte Schweiz
Das seit 2014(!) beratene nationale Tabakproduktegesetz wird voraussichtlich bereits bei seiner Einführung veraltet sein – im Vergleich zu unseren europäischen Nachbarn. Die Schweiz bleibt auf unabsehbare Zeit Schlusslicht bei den Massnahmen zur Eindämmung des Tabakkonsums (siehe «Tobacco Control Scale in Europe»).
Ungenügendes Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen
Das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen legt fest, dass alle geschlossenen Räume rauchfrei sein müssen, wenn sie öffentlich zugänglich sind oder mehreren Personen als Arbeitsplatz dienen. Erlaubt ist Rauchen in abgetrennten, bedienten Raucherräumen und in Raucherbetrieben bis maximal 80 m² Fläche (die Mehrzahl der Kantone haben diese Ausnahmen eingeschränkt).
Die Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz fordert die Aufhebung dieser Ausnahmen sowie die Ausweitung des Passivrauchschutzes auf
- Spielplätze, Schul- und Sportareale
- Spitalareale
- Fahrzeuge (bei minderjährigen Mitfahrerinnen bzw. Mitfahrern)[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]