Der Regierungsrat setzt die Teilrevision des Spitalgesetzes auf den 1. Juni 2020 in Kraft. Die Umwandlung des Luzerner Kantonsspitals und der Luzerner Psychiatrie in gemeinnützige Aktiengesellschaften kann damit angegangen werden.
Der Kantonsrat hat am 27. Januar 2020 eine Änderung des Spitalgesetzes beschlossen und damit die gesetzlichen Grundlagen für eine Umwandlung des Luzerner Kantonsspitals und der Luzerner Psychiatrie in zwei gemeinnützige Aktiengesellschaften geschaffen. Nach dem unbenutzten Ablauf der Referendumsfrist am 1. April 2020 setzt der Regierungsrat die Gesetzesänderung auf den 1. Juni 2020 in Kraft. Damit können die notwendigen Vorbereitungsarbeiten für die Rechtsformänderung der beiden kantonalen Spitalunternehmen angegangen werden. Die Umwandlung des Luzerner Kantonsspitals soll voraussichtlich auf Mitte 2021 erfolgen, jene der Luzerner Psychiatrie voraussichtlich ein Jahr später. Bis zum Zeitpunkt der Rechtsformänderung gelten die heutigen Regelungen des Spitalgesetzes für die Spitalunternehmen weiter, namentlich in Bezug auf das Personal.
Strategiereferenz Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie: Luzern steht für Nachhaltigkeit[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]