ikr: Regierung verabschiedet Vernehmlassungsbericht zum Namensrecht

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Vaduz (ots/ikr) – Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 20. März 2013 den Vernehmlassungsbericht zum Namensrecht verabschiedet. Die Vernehmlassungsfrist endet am 14. Juni 2013.

Aufgrund aktueller Entwicklungen in der Schweiz und in Österreich war es an der Zeit, das seit 1993 unveränderte und somit veraltete liechtensteinische Namensrecht weiter zu entwickeln. Die Weiterentwicklung erfolgt in einer behutsamen Art und Weise.

Grundsätzlich soll es weiterhin einen gemeinsamen Familiennamen für Ehegatten geben. Dieser macht nach aussen die Zusammengehörigkeit der Ehegatten und der Familie sichtbar.

Neu sollen die Ehegatten aber das Recht erhalten, ihre bisherigen Namen auch nach der Eheschliessung – ohne Doppelnamenbildung – weiterführen zu können. Selbstverständlich bleibt aber auch die Möglichkeit der Bildung eines Doppelnamens bestehen.

Das Kind verheirateter Eltern soll nach wie vor deren gemeinsamen Familiennamen erhalten. Führen die Eltern keinen gemeinsamen Familiennamen, so soll das Kind den Familiennamen erhalten, den die Eltern zum Familiennamen des Kindes bestimmt haben.

Beim Familiennamen des Kindes nicht miteinander verheirateter Eltern ist vorgesehen, dass das Kind den Familiennamen der Mutter erhalten soll. Das Kind nicht verheirateter Eltern soll im Sinne der Namenseinheit künftig nicht mehr den „Mädchen- bzw. Ledignamen“ der Mutter, sondern den Familiennamen erhalten, den die Mutter aktuell führt.

Schliesslich sind im Vernehmlassungsbericht weitergehende Möglichkeiten der verwaltungsrechtlichen Namensänderung vorgesehen.

„Mit dieser Reform wird ein zeitgemässes und den liechtensteinischen Verhältnissen angepasstes Namensrecht geschaffen“, betont Regierungsrätin Aurelia Frick.

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Über Leonard Wüst

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