Der Regierungsrat hat am 21. April 2020 Bürgschaften in der Höhe von zwei Millionen Franken in Aussicht gestellt, um innovative Luzerner Firmen in der Coronakrise zu unterstützen. Dieses kantonale Hilfsprogramm wurde inzwischen konkret ausgestaltet und in die Bundeslösung eingebettet. Mit den vereinten Massnahmen von Kanton und Bund ist es möglich, Startup-Firmen im Kanton Luzern mit Liquiditätshilfen von insgesamt sechs Millionen Franken zu versorgen. Die Anträge können bis am 31. August 2020 eingereicht werden.
Startups sind ein Erfolgsfaktor der schweizerischen Wirtschaft. Neben den etablierten Firmen sind Startups im Kanton Luzern für die Innovation, Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit extrem wichtig. Sie schaffen Arbeitsplätze und Wirtschaftsperspektiven für die kommende Generation. Bisher konnten Startups nur eingeschränkt oder gar nicht auf die Notmassnahmen des Bundes zurückgreifen, da nur Unternehmen mit einem Jahresumsatz berechtig waren, einen Überbrückungskredit zu beantragen. Startups verfügen aber oftmals nicht über einen Jahresumsatz, da sie in der Regel aufgrund ihrer Innovation viel in Forschung und Entwicklung investieren und Umsätze erst zu einem späteren Zeitpunkt anfallen. Sie waren deshalb gegenüber etablierten Firmen benachteiligt und in erhöhtem Masse durch Liquiditätsengpässe bedroht.
Kantonale Kreditabsicherung im Umfang von zwei Millionen Franken
Der Bund hat am 22. April 2020 entschieden, Startups, die aufgrund der Corona-Pandemie finanzielle Engpässe aufweisen, in stärkerem Masse zu unterstützen. Davon profitieren sollen jene innovativen Startups, die gute Prognosen haben, nach der Krise wieder Fuss zu fassen. Konkret geht es darum, dass der Bund 65 Prozent und der Kanton die restlichen 35 Prozent eines Überbrückungskredits an diese Firmen verbürgt.
Basierend auf der vom Bund gesprochenen Lösung hat die Luzerner Regierung ihren Beschluss bestätigt, insgesamt Kredite im Umfang von maximal zwei Millionen Franken abzusichern. Zusammen mit den Bürgschaften des Bundes können somit Kredite von rund sechs Millionen Franken verbürgt werden. Die Vereinbarung über die entsprechenden Rahmenbedingungen haben Bund und Kanton Luzern jetzt unterzeichnet. Pro Startup bürgt der Kanton für einen Kredit in der Höhe von maximal 200’000 Franken.
Anspruchsberechtigte Startups
Anspruch haben grundsätzlich alle jungen Firmen mit einem skalierbaren Geschäftsmodell auf der Basis von innovativer Technologie. Voraussetzung ist, dass sie nach dem 1. Januar 2010 gegründet wurden, den Sitz im Kanton Luzern haben, grundsätzlich wirtschaftlich stabil sind, jetzt aber aufgrund der COVID-19-Pandemie erhebliche Einbussen verzeichnen. Keine Ansprüche haben Firmen, die in Konkurs- oder Nachlassverfahren stehen oder in Liquidation sind, die von finanzstarken Eignern getragen werden oder die ein herkömmliches Geschäftsmodell haben.
Ablauf Vergabeprozess
Anders als beim normalen Verfahren für KMU-Bürgschaften stellt das Startup-Unternehmen über die Webseite https://covid19.easygov.swis
Zusammensetzung Expertengruppe
• Heinz Bösch, Departementssekretär Finanzdepartement
• Ivan Buck, Direktor Wirtschaftsförderung Luzern
• Samuel Graf, Bereichsleiter Wirtschafts- und Regionalentwicklung, Dienststelle Raum und Wirtschaft
Die Expertengruppe wird durch die folgenden Beiräte (ohne Entscheidungsbefugnis) unterstützt:
• Dr. René Zeier, Hochschule Luzern
• Hansruedi Lingg, Geschäftsführer Technopark Luzern
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung der folgenden Leitsätze in der Luzerner Kantonsstrategie:
Luzern steht für Innovation
Luzern steht für Zusammenhalt[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]